Sterilrezepturen

Apotheker beerbt Fresenius

, Uhr aktualisiert am 24.01.2015 09:05 Uhr
Berlin -

Jetzt ist es amtlich: Fresenius Kabi hat sein Zytogeschäft verkauft. Die fünf Compounding-Standorte aus dem Verbund CFL („Compounding for life“) gehören ab sofort einer neu gegründeten Firma des Mannheimer Apothekers Michael Schill. Über den Kaufpreis und Details zum Verkauf wie mögliche Rückkaufoptionen wurde Stillschweigen vereinbart.

Schill ist Inhaber der Fortuna-Apotheken in Mannheim und Heidelberg; Ende 2010 hatte er seinen gleichnamigen Herstellbetrieb in den Verbund eingebracht. Seitdem war er partnerschaftlich mit dem Konzern verbunden. Gestern wurden die Mitarbeiter über den Wechsel informiert; der bisherige Geschäftsführer Dr. Herbert Beer wurde demnach abberufen; er bleibt bei Fresenius als Leiter des Produktionsstandorts in Neufahrn. Für den Konzern war bei CFL bislang außerdem Kabi-Geschäftsführer Dr. Alexander Rehm zuständig.

Fresenius zählte bislang neben ZytoService und GHD – beide mit Finanzinvestoren im Hintergrund – zu den führenden Herstellern von patientenindividuellen Sterillösungen. Produziert wurde am Werk in Neufahrn; parallel kaufte sich der Konzern in den vergangenen Jahren bei kleineren Zentren ein, sodass CFL überregional vertreten war.

Onko Service aus Osnabrück war aus der Apotheke an der Hase von Doris Frerichs hervorgegangen, Henke Pharma aus Aschaffenburg gehörte zuvor Apotheker Werner Henke. Die Inhaber der Merlin-Apotheken in Bonn, Ruth Gebhardt und Dr. Frank Ullrich, hatten ihr Zentrum Geframed 2009 an den britischen Spezialisten Martindale verkauft, der aber schon zwei Jahre später das Handtuch warf. Seit der Übernahme durch Fresenius firmiert der Herstellbetrieb unter dem Namen Rheinische Compounding. Die baden-württembergische cas central compounding schließlich geht auf die Esslinger Obertor-Apotheke von Andreas Scheuerle zurück.

Jetzt überlässt Fresenius nach angeblich verlustreichen Jahren das Feld wieder den Apothekern. Bei der Ausschreibung der AOK Hessen war der Konzern als Unterauftragnehmer eigentlich der große Gewinner. Doch der erhoffte Erfolg blieb aus: Zu wenige Rezepte wurden von den Onkologen an die Partnerapotheken – die Diemeltal-Apotheke im nordrhein-westfälischen Marsberg, die Apotheke im Elisenpalais in Aschaffenburg, die Fortuna Apotheke aus Mannheim sowie die Lahn-Apotheke aus Marburg – geschickt.

Die Verträge waren im Dezember 2013 für ein Jahr in Kraft getreten und laufen laut einem AOK-Sprecher auch nach dem Absprung zweier Partner weiter. Die Kasse hatte sich die Option zur Verlängerung um zweimal sechs Monate gesichert.

Im Streit um Retaxationen haben bereits zwei Sozialgerichte die freie Apothekenwahl bestätigt: Einschränkungen bedürften einer besonderen Begründung, wobei die „Grundrechte der Versicherten und der Apotheken zu beachten wären“, urteilte das Sozialgericht Darmstadt. Sogar die AOK habe in den Ausschreibungsunterlagen noch selbst betont, dass das Apothekenwahlrecht „unberührt“ bleibe.

Auch das Sozialgericht Marburg kam zu dem Ergebnis, die AOK sei nicht befugt, über Verträge ein „exklusives“ Versorgungssystem einzurichten. Die Exklusivität müsste ausdrücklich im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt werden, weil dadurch sowohl in Patienten- als auch in Leistungserbringerrechte fundamental eingegriffen werde. Die Rabattverträge hätten „erhebliche Konkurrenznachteile“ zur Folge gehabt und somit eine Verletzung des Grundrechts der Berufsfreiheit bewirkt.

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