Rabattvereinbarungen

Stada unterschreibt Cannabis-Verträge

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Berlin -

Rabattverträge für Medizinalcannabis scheinen sich durchzusetzen. Jetzt hat auch Stada zwei entsprechende Vereinbarungen geschlossen.

Mit der AOK Nordost hatte Stada bereits einen Rabattvertrag für die Cannabis-Vollextrakte der Marke CannabiStada abgeschlossen, der im Dezember in Kraft getreten und seit dem 1. Januar auch in der Lauer-Taxe hinterlegt ist. Zum 1. Februar tritt ein weiterer Rabattvertrag mit der IKK Classic in Kraft.

Mit dem Abschluss der Rabattverträge soll laut Hersteller der Zugang zu einer Cannabinoid-haltigen Therapie erleichtert werden und als ergänzende Therapiemöglichkeit weiter an Akzeptanz gewinnen. Die Rabattverträge tragen laut Stada außerdem zu einer wirtschaftlicheren Patientenversorgung bei.

Madlen Kuhr, Leiterin Business Unit Cannabis bei Stada: „Wir freuen uns sehr, dass wir zu den ersten deutschen Pharmaunternehmen gehören, die sich proaktiv um die Wirtschaftlichkeit der Verordnung von Cannabis kümmern und nun eng mit zwei großen gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeiten. Im Sinne unseres Auftrags ‚Caring for People’s Health as a Trusted Partner‘ tragen wir damit auch zur Akzeptanz von medizinischem Cannabis als zusätzliche Behandlungsmethode und zur Erleichterung der Kostenübernahme bei.“

Stada hatte medizinisches Cannabis im März 2021 eingeführt, zunächst mit vier verschiedenen Cannabis-Blüten. Inzwischen sind auch drei Vollspektrum-Extrakte verfügbar, für die die Rabattverträge gelten:

  • CannabiStada Extrakt THC 25/CBD 1
  • CannabiStada Extrakt THC 10/CBD 10
  • CannabiStada Extrakt THC 1/CBD 25

Die Vollspektrumextrakte können auf einen Löffel, Brot, Butterkeks oder ein Stück Zucker getropft und eingenommen werden und sind patientenindividuell dosier- und kombinierbar. Die Extraktion erfolgt immer aus gleichbleibenden Kultivaren.

Die Produkte sollen unter anderem chronischen Schmerzpatienten helfen, die trotz etablierter Therapien etwa mit Opioiden unter Schmerzen leiden oder bei denen es zu starken und anhaltenden Nebenwirkungen kommt. Weiterhin kann medizinisches Cannabis auch bei Patienten mit Spastiken, bei Multipler Sklerose und weiteren neurologischen und onkologischen Therapiefeldern sowie bei Palliativpatienten eingesetzt werden.

Kein Austausch in der Apotheke

„Die patientenindividuelle Therapie steht für uns nach wie vor im Fokus. Dabei liegt die Therapiehoheit selbstverständlich beim behandelnden Arzt, weswegen eine Substitution von Extrakten untereinander in der Apotheke trotz Rabattverträgen weiterhin ausgeschlossen bleibt“, so Kuhr. „Wir werden uns auch in Zukunft für die Akzeptanz von medizinischem Cannabis einsetzen und haben bereits Gespräche mit weiteren Krankenkassen aufgenommen.“

Der Kassendienstleister GWQ hatte für mehrere Betriebskrankenkassen (BKKen) „nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V“ über Cannabisblüten und -extrakte abgeschlossen. Vertragspartner sind hier Adrex, Cannamedical und Remexian sowie Canpharma, Eurox und Pohl-Boskamp. Die AOK Rheinland/Hamburg hat bislang ebenfalls Adrex unter Vertrag. Spectrum K hatte kurz vor Weihnachten ähnliche Verträge ausgeschrieben.

Es handelt sich um Open-House-Verträge, denen jeder Hersteller beitreten kann, der sich den Konditionen unterwirft. Die Kassen haben dabei die Ärzte im Auge, die gemäß Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet sind, unnötige Ausgaben zu vermeiden. Es geht vor allem um Neueinstellungen; kein Patient und keine Patientin solle aber umgestellt werden, heißt es.

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