Stada spendiert nur noch B-Movies Patrick Hollstein, 15.12.2022 17:06 Uhr
Stada hält an der Videoaktion für Grippostad, Lemocin und Silomat fest – will aber ab sofort die 1-Euro-Grenze beachten.
„Wir haben fristgerecht eine Unterlassungserklärung zur Videostreaming-Aktion bei der Wettbewerbszentrale abgegeben, die von dieser bereits angenommen wurde“, so eine Sprecherin. „Die Aktion wurde angepasst, so dass spätestens zum Ende dieser Woche alle enthaltenen Gratis-Filme unter einer Wertgrenze von 1 Euro liegen.“
Unter dem Motto „Erhalte mit jeder Packung einen gratis Film!“ wirbt Stada in der Erkältungssaison mit der Videoaktion für die Marken Silomat, Grippostad und Lemocin. Wer im Aktionszeitraum von 1. September bis 31. März eines der Produkte kauft, bekommt die Möglichkeit, bis Ende April über den Verleiher Videobuster einen von 80 Filmen zu schauen.
Dazu muss der Kassenbon bis spätestens 15. April über die Website hochgeladen werden. „Auf dem Kaufbeleg müssen der Name des Apothekers, das Kaufdatum, die Kaufbeleg-Nummer sowie das Aktionsprodukt deutlich erkennbar sein“, heißt es in den AGB. Die Teilnahme an der Aktion ist pro gekauftem Aktionsprodukt nur einmalig möglich und auf zwei Einlösungen je Haushalt beschränkt.
Wettbewerbszentrale: Verstoß gegen HWG
Die Wettbewerbszentrale hatte den Konzern wegen Verstoßes gegen das Zugabeverbot abgemahnt. Laut § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG) sind Zuwendungen auf Gegenstände von geringem Wert beschränkt. Barrabatte sind wiederum ausgenommen, zumal die Preise ohnehin frei sind.