Generikakonzerne

Stada schenkt Apotheken 2D-Codes

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Berlin -

Jede PKA kennt die Mühsal, beim Wareneingang jedes Verfalldatum händisch eingeben zu müssen. Mit dem Projekt Securpharm und 2D-Codes könnte dies endlich der Vergangenheit angehören. Doch die Sicherheitsabfrage lässt noch Jahre auf sich warten. Jetzt prescht der Generikakonzern Stada vor und versieht als erster Pharmahersteller in Deutschland sein komplettes Sortiment mit 2D-Codes. Produktionsvorstand Dr. Axel Müller sieht darin einen besonderen Service für die Apotheker – wenn die Software soweit ist. APOTHEKE ADHOC sprach mit ihm über den Aufwand, die Umstellung der Apotheken-EDV und die Sicherheit der Daten.

ADHOC: Was kann Ihr 2D-Code?
MÜLLER: Zunächst vor allem eines: Er erleichtert die Warenwirtschaft des Apothekers. Der Code enthält Informationen zur Chargennummer, dem Verfalldatum und der Produktnummer, die einfach via Scan in das Warenwirtschaftssystem der Apotheke eingespeist werden können – die passende Software vorausgesetzt. Weitere Informationen wie etwa ein Unique Identifier Code können später problemlos ergänzt werden.

ADHOC: Mit wie vielen Produkten fangen Sie an?
MÜLLER: Zunächst mit Ziprasidon. Wir verbinden den Launch dieses Produktes mit der Einführung der 2D-Codes. Dann wird sukzessive das komplette Sortiment unserer Arzneimittel für den deutschen Markt umgestellt, auch bei Aliud, Cellpharm und Hemopharm. Bis zum Jahresende sollten wir mindestens ein Drittel der Packungen mit den Codes versehen haben. Der Großteil müsste dann 2014 abgeschlossen sein. Da auch unsere OTC-Arzneimittel die Codierung erhalten, sprechen wir von 100 Millionen Packungen pro Jahr.

ADHOC: Wie erfolgt die Umstellung?
MÜLLER: Voraussetzung ist die Anpassung aller unserer Faltschachteln. Auf der Lasche muss ein genügend großes Feld frei bleiben und die Packung darf an dieser Stelle nicht lackiert sein. Sobald der Bestand an Schachteln für ein Präparat aufgebraucht ist, wird umgestellt. Das kann bei Schnelldrehern in wenigen Wochen der Fall sein, sich bei anderen Produkten aber auch mehrere Monate oder Quartale hinziehen.

ADHOC: Was versprechen Sie sich davon?
MÜLLER: Ich komme selbst aus der Apotheke und kenne den Aufwand beim Einlagern der Produkte. Wir zeigen mit diesem Projekt, dass wir mitdenken. Zusätzlich ist es ein potentieller Sicherheitsgewinn für Kunden mit Kundenkarte: Bisher waren für die meisten Arzneimittel Chargendaten wegen des hohen Aufwands beim Einpflegen nicht im EDV-System der Apotheken hinterlegt. Bei einem möglichen Rückruf können nun diese Kunden über die Chargenrückverfolgung von der Apotheke ermittelt und kontaktiert werden.

ADHOC: Auch von Stada?
MÜLLER: Nein, die Daten gehen selbstverständlich nicht an uns zurück.

ADHOC: Ist die Codierung eine Reaktion auf das Auftauchen gefälschter Generika?
MÜLLER: Nein, das hat damit nichts zu tun. Unser Projektteam arbeitet bereits seit einem Jahr daran. Bei uns geht es nicht um Fälschungen, sondern um einen Service für Apotheken.

ADHOC: Können die Apotheken die Codes überhaupt einlesen?
MÜLLER: Mit den führenden Softwareherstellern sind wir seit langem in Kontakt zu dem Thema. Von dem, was wir aus dem Markt hören, kann neuere Hardware diese Codes problemlos scannen. Nach unseren Informationen können fünf der großen Softwarehäuser den Code grundsätzlich auch bereits heute verarbeiten. Allerdings müssen die entsprechenden Module noch freigeschaltet werden.

ADHOC: Das heißt: Die Software kann die Codes im Moment nicht lesen?
MÜLLER: Wir stellen eine weit verbreitete Codierung zur Verfügung. Wir sind sehr optimistisch, dass die Softwarehäuser schnell agieren können, insbesondere wenn ihre Kunden nachfragen. Immerhin ist der Wettbewerb unter den Anbietern recht groß. Außerdem erhalten wir aus der Branche das Signal, dass die Umsetzung kein Hexenwerk ist und entsprechende Optionen bereits bei diversen Anbietern zur Verfügung stehen oder in fortgeschrittener Bearbeitung sind.

ADHOC: Wieso jetzt?
MÜLLER: Bis 2017 wird die maschinenlesbare Codierung dieser Daten im Rahmen der EU-Fälschungsrichtlinie ohnehin Pflicht. Auf EU-Ebene wird nur noch über die Verwaltung der Daten diskutiert. Aber wir sind uns zu 99,9 Prozent sicher, dass die 2D-Codes die Technik für die Umsetzung der EU-Fälschungsrichtlinie sein werden – auch das deutsche Pilotprojekt Securpharm arbeitet ja mit diesem Code. Das ist unser kleiner Benefit: Wir können die Umstellung mit weniger Zeitdruck durchführen. Wir sind da anderen voraus.

ADHOC: Warum beteiligen Sie sich dann nicht an Securpharm?
MÜLLER: Securpharm ist ja der Probelauf vor allem für EDV-Details der ab 2017 verlangten Nachverfolgung der Packungen. Wir waren über Pro Generika in dem Projekt vertreten, das die technische Machbarkeit zeigen sollte. Diese ist belegt und daher hat sich Pro Generika aus dem Projekt zurückgezogen.

ADHOC: Was kostet die Umstellung?
MÜLLER: Das sind vorgezogene Investitionen in überschaubarem Rahmen. Die Drucker und Packungen werden schrittweise umgestellt. Auch unsere Lohnhersteller haben ihre Produktionsstraßen umgestellt oder werden es demnächst tun. Das belastet uns kostenmäßig nicht signifikant. Sehr aufwändig wird später wohl leider die Umsetzung der EU-Fälschungsrichtlinie werden, wenn die Nachverfolgung der Produkte bei der Abgabe EDV-technisch realisiert werden muss. Aber das ist zurzeit ja nicht unser Thema.

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