Barabfindung

Stada einigt sich mit Minderheitsaktionären

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Berlin -

Stada hat sich nach der Übernahme durch Finanzinvestoren mit Minderheitsaktionären geeinigt. Bereits Mitte Oktober habe man einen Vergleich zu Anfechtungsklagen von Anteilseignern abgeschlossen, teilte der Konzern am Mittwoch in Bad Vilbel mit. Zudem habe sich die Holding Nidda Healthcare, über die die Finanzinvestoren Bain und Cinven die große Mehrheit an Stada halten, jüngst auf einen Vergleich über die Höhe der Barabfindung für verbleibende Aktionäre geeinigt.

Bain und Cinven hatten Stada nach einer Übernahmeschlacht im Jahr 2017 für 5,3 Milliarden Euro übernommen. Sie hielten zuletzt fast 98 Prozent an dem hessischen Konzern und wollen die Minderheitsaktionäre herausdrängen, um Stada ganz zu übernehmen. Dazu legten sie eine Barabfindung von 98,51 Euro je Anteil fest. Manche Aktionäre hatten sich aber juristisch gegen das Herausdrängen („Squeeze-Out“) gewehrt und eine höhere Abfindung gefordert.

Konkret haben sich Bain und Cinven nun verpflichtet, einmalig 10 Cent je ausstehender Stada-Aktie an alle Minderheitsaktionäre zu zahlen – zusätzlich zur Barabfindung. Als formale Bedingung bleibt, dass der Beschluss zum Squeeze-Out bis Jahresende im Handelsregister eingetragen sei. Dann werden die Finanzinvestoren 100 Prozent der Aktien halten. Damit wäre das Ringen um Stada endgültig vorüber.

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