Apothekenpflicht

Stada distanziert sich von Lieferservice

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Der Generikakonzern Stada weist die Verantwortung für das umstrittene Liefermodell des Parkinsonpräparates Apo-Go von sich. In Deutschland sei allein die Firma Cephalon für den Vertrieb der Injektionslösung und Fertigspritzen verantwortlich, sagte eine Stada-Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. Laut dem Landgericht München umgeht Cephalon mit der Direktbelieferung von Parkinsonpatienten die Apothekenpflicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Stada geht aber vorsichtshalber auf Distanz: „Im Moment prüfen wir, ob Cephalon gegen geltendes Recht verstößt und werden gegebenenfalls dagegen vorgehen“, sagte die Sprecherin. Dass die Bad Vilbeler überhaupt in den Fall verwickelt sind, liegt an der Übernahme des britischen Herstellers Britannia Pharmaceuticals im Jahr 2007. Dessen Vertriebspartner für Apo-Go in Deutschland und Österreich war und ist Cephalon.

Stada habe alle laufenden Verträge von Britannia übernommen, sagte die Sprecherin. Jetzt läuft die hausinterne Untersuchung: „Wir können natürlich nicht akzeptieren, dass einer unserer Vertriebspartner gegen das Gesetz verstößt“, so die Sprecherin. Offen ist noch, seit wann der Konzernvon dem Lieferservice wusste und welche Vertriebsstrategien Stada in anderen Ländern für Apo-Go nutzt.

Weltweit hat der Konzern rund 20 verschiedene Vertriebspartner für Apo-Go: Für die USA und andere amerikanische Staaten etwa ist Ipsen zuständig, in Europa neben Cephalon die Firmen Intimex (Osteuropa), Infu Care (Skandinavien) und Italfarmaco (Spanien, Portugal, aber auch Chile). In den Beneluxländern ist der Homecare-Spezialist Apotheek Zorg Partner von Stada, Asien übernimmt dagegen die eigene Tochtergesellschaft. In Israel schließlich ist Teva zuständig. Der weltgrößte Generikakonzern ist seit Mai auch Mehrheitseigner von Cephalon.

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