Arzneimittelwerbung

Stada darf nicht für „Pink Luna“ werben

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Berlin -

Stada darf nicht mit einer Internetseite für sein Kontrazeptivum „Pink Luna“ werben. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) entschieden und damit dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) Recht gegeben. Die Webseite, auf der Stada über Verhütung mit der Pille informiert, beurteilten die Richter als produktbezogene Werbung, obwohl das Präparat selbst auf der Seite nicht zu sehen ist.

Gegenstand des Verfahrens war die Website liebe-ist-pink.de. Der Name des Medikaments werde zwar nicht genannt. Trotzdem könnten Mädchen „aufgrund der Gesamtumstände sowie ihrer eigenen Marktkenntnisse hinreichend deutlich entnehmen, dass für dieses Produkt geworben werde“, so die Richter.

Mit der Seite würden Mädchen und junge Frauen auf das Arzneimittel aufmerksam gemacht, was „eindeutig als Werbeziel angesehen werden kann“, heißt es in der Urteilsbegründung. Stada werbe außerhalb der Fachkreise für das verschreibungspflichtige Kontrazeptivum und verstoße damit gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG).

So werde durch den prominent platzierten Slogan „Liebe muss sicher sein. Verhütung bezahlbar“ und dem daneben stehenden Firmenlogo eine gedankliche Verbindung hergestellt, dass es von Stada ein preisgünstiges Verhütungsmittel gebe. Dies werde unterstützt durch die entsprechende Farbgestaltung in Pink und einen gezeichneten Frauenkopf, der sich auch auf der Verpackung des Arzneimittels wiederfinde.

Die Internetseite verletze daher den Schutzzweck des HWG, so die Richter. Die Vorschrift solle nicht nur den Gefahren der Selbstmedikation und des Arzneimittelmissbrauchs entgegenwirken, sondern auch verhindern, dass „Ärzte einer werbungsinduzierten Einflussnahme der Patienten ausgesetzt sind“.

Die Richter kritisierten zudem die Verlosung eines Gutscheins für Musikdownloads. Auf der Internetseite konnte außerdem ein Gutschein für ein „Pink Pack“ heruntergeladen werden, den man beim Frauenarzt für ein Set mit Schminktäschchen, Blister-Etui und Musikdownloads einlösen konnte. Dies sei eine unzulässige Werbegabe, urteilten die Richter. Zudem verstoße auch die Verlosung gegen Vorgaben des HWG.

Stada hatte die Webseite zwischenzeitlich angepasst: Die Domain heißt nun colors-of-love.de und Gutscheine werden nicht mehr verlost. Ein Stada-Sprecher erklärt: „Das Urteil betrifft einzelne Elemente und Inhalte, die bereits seit rund zwei Jahren so nicht mehr existieren und hat somit keine unmittelbaren Auswirkungen.“ Gegen das nun ergangene Urteil will Stada dem Sprecher zufolge nicht in Revision gehen.

Die Seite ist allerdings nach wie vor über die alte Adresse erreichbar, auch der Werbespruch und der Frauenkopf sind geblieben. Der VSW will die Webseite daher nun erneut begutachten und rechtliche Schritte prüfen.

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