Rabattverträge

Stada darf gegen Aliud antreten

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Generikakonzerne dürfen bei Ausschreibungen zu Rabattverträgen mit verschiedenen Tochterfirmen gegeneinander antreten. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) gestern in einem Verfahren um die Rabattverträge des BKK-Dienstleisters GWQ entschieden. Aus Sicht der Richter kann eine Absprache unter Schwesterunternehmen nicht ungeprüft vorausgesetzt werden.

GWQ hatte pro Wirkstoff drei Rabattpartner gesucht. Bei den Wirkstoffen Citalopram und Tramadol hatte der Bad Vilbeler Generikakonzern Stada mit seiner Hausmarke sowie der Konzerntochter Aliud jeweils vorläufige Zuschläge erhalten. Die Hexal-Tochter 1A Pharma hatte darin einen „schwerwiegenden Verstoß gegen den Grundsatz des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs“ gesehen und bei der Vergabekammer des Bundes ein Nachprüfverfahren eingeleitet.

Aus der Sicht von 1A besteht bei verbundenen Unternehmen die Gefahr, dass sie sich über ihre Angebote austauschen. Gerade bei Rabattverträgen mit mehreren Partnern ergebe sich schon aus der personellen und gesellschaftlichen Verflechtung der Unternehmen ein Verstoß gegen den geheimen Wettbewerb. Demnach hätte GWQ Stada/Aliud ausschließen und die betroffenen Wirkstoffe neu vergeben müssen.

Doch aus Sicht des OLG reicht die bloße Tatsache, dass zwei Bieter zur selben Unternehmensgruppe gehören, nicht für einen Ausschluss aus. Dies sei unverhältnismäßig. Eine grundsätzlich nahe liegende Beeinflussung der Angebote müsse jedoch immer überprüft werden. Dabei gilt den Richtern zufolge sogar eine Beweislastumkehr: Bei einem Anfangsverdacht müssten die Schwesterunternehmen auf Nachfrage glaubhaft machen, dass sie keiner Konzernstrategie unterliegen und unabhängig voneinander bieten können.

Die GWQ hatte die Verflechtung laut Gerichtsbeschluss zwar vorab nur unzureichend geprüft. Doch Stada/Aliud hätten im Beschwerdeverfahren plausibel dargelegt, dass sie unabhängig voneinander agierten. Im konkreten Fall spielte es für die Richter keine Rolle, dass erst die Erkenntnisse aus dem Gerichtsverfahren den Kassenverband nachträglich bestätigt hatten. Allerdings werden alle Kassen nach diesem Beschluss des OLG künftig bei den Angeboten noch genauer hinschauen müssen.

Das OLG gab GWQ gestern in zweiter Instanz Recht, die Zuschläge dürfen somit erteilt werden. Im Februar waren bereits Rabattverträge der Betriebskrankenkassen zu 52 Wirkstoffen gestartet. Dabei hatte 1A mit Abstand die meisten Zuschläge erhalten - gefolgt von der Stada-Gruppe.

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