Ein Jahr nach dem OTC-Switch der „Pille danach“ kommen weitere Hersteller mit Generika auf den Markt. Demnächst führt Stadapharm das Produkt „Levonorgestrel Stada“ ein. Andere Unternehmen zögern noch.
Zum 1. Juni kommt das Notfallkontrazeptivum aus Bad Vilbel auf den Markt. Wie das Original enthält das Produkt 1,5 mg Wirkstoff und ist verschreibungsfrei. Auch Exeltis, Meda, Mylan und Teva haben bereits Zulassungen für LNG-Generika in der Tasche. Bei Meda und Teva liegt das Projekt derzeit auf Eis.
Bereits vor einem Jahr hatten Hexal (Unofem), Gedeon Richter (Postinor) und Aristo (Levonoraristo) entsprechende Generika zu PiDaNa von HRA Pharma eingeführt. Bislang konnten sich die Präparate nicht durchsetzen: Nach aktuellen IMS-Zahlen für das erste Quartal entfallen nach Packungen 3 Prozent auf Levonoraristo, 2 Prozent auf Postinor und 1 Prozent auf Unofem. Deutlich häufiger geht PiDaNa (29 Prozent) über den HV-Tisch.
Ganz vorn liegt mit 65 Prozent EllaOne. Das Präparat mit 30 mg Ulipristal kann bis zu 120 statt 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr angewendet werden und ist noch patentgeschützt.
Notfallkontrazeptiva wurden im März 2015 aus der Rezeptpflicht entlassen. Auf die Zweifel – vor allem aus dem Lager der Frauenärzte – an der richtigen Beratung zu diesem Produkt reagierten die Apotheker: Die Kammern boten zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen an, die Bundesapothekerkammer (BAK) entwickelte einen Leitfaden zur Beratung samt Checkliste für den HV-Tisch. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte sich lange gegen die Rezeptfreiheit gesperrt und war schließlich wegen EU-Vorgaben zu dem Schritt veranlasst worden.
Einen Absatz-Höchststand erreichten die Notfall-Verhütungsmittel im vergangenen August mit mehr als 62.000 Packungen. Im September ging er dagegen wieder auf 55.800 zurück, um bis Ende des Jahres wieder auf etwas mehr als 61.000 zu steigen. Im Februar 2015, dem Monat vor der Rezeptfreiheit, hatte der Absatz noch bei etwas mehr als 38.000 Einheiten gelegen.
Ohne Rezept müssen Patientinnen das Arzneimittel selbst zahlen; Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkassen besteht nur nach Verschreibung und für Frauen und Mädchen unter 20 Jahren. Dennoch verzichten die allermeisten Frauen auf ärztliche Beratung und Rezept: Reichte vor der Freigabe jede fünfte Frau ein Rezept einer Krankenkasse und 80 Prozent ein Rezept der Privaten Krankenversicherung (PKV) ein, sind es seitdem nur noch 4 beziehungsweise 10 Prozent.
APOTHEKE ADHOC Debatte