Über die Notdienstpauschale sollen die Apotheken insgesamt 120 Millionen Euro mehr bekommen. Doch zunächst muss das Geld eingetrieben werden. Und weil sich die Umsetzung als ziemlich komplex erweist, stöhnen die Softwarehäuser unter zusätzlicher Arbeit. Einige nutzen die jüngsten Gesetzesänderungen auch, um ihre Gebühren zu erhöhen.
Der Anbieter Pharmatechnik aus Starnberg etwa verlangt ab August – also mit Inkrafttreten des Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) – eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 19 Euro monatlich. Das Softwarehaus begründet die Gebühr mit dem enormen Aufwand, den man mit der technischen Abwicklung habe. Neben der Entwicklung sei vor allem der Service betroffen. Pharmatechnik wird nach eigenen Angaben in diesem Bereich personell aufstocken.
In einem Kundenschreiben führt Pharmatechnik nicht weniger als 15 Neuerungen auf, die in den vergangenen anderthalb Jahren „aufgrund Vorgaben Dritter“ umgesetzt werden mussten: Vom Großhandelszuschlag Anfang 2012 über die achtstellige PZN und Artikelstammänderungen, die Novelle der Apothekenbetriebsordnung bis zur aktuellen Notdienstpauschale oder dem noch anstehenden ABDA-KBV-Modell. Diese Fülle an Änderungen sei mit der heutigen Personalausstattung nicht mehr darstellbar, so Pharmatechnik.
Konkurrent Asys hatte im Mai ebenfalls die Gebühren erhöht: Je nach Nutzung der verschiedenen Software-Module wurde ein gedeckelter prozentualer Aufschlag fällig, heißt es in Oberhausen. Dies sei allerdings die erste Erhöhung seit rund 13 Jahren gewesen. Auch bei anderen Anbietern soll es für die Apotheken je nach Vertrag teurer geworden sein.
ADG kommt derzeit noch ohne Erhöhung aus. Doch Geschäftsführer Joachim von Morstein beklagt ebenfalls, dass Änderungen und neue Vorgaben in immer kürzeren Abständen kommen. Knappe Fristen machten eine langfristige Produktplanung unmöglich. Beim ANSG etwa ändere sich der Kenntnisstand beinahe täglich, so von Morstein.
Gerade kurzfristige Änderungen sind für die EDV-Anbieter problematisch. Denn selbst wenn die nötige Software schnell programmiert werden kann, müssen die Module idealerweise zunächst über mehrere Wochen in Pilotapotheken getestet werden – auch damit die Apotheken nicht am Ende wegen Ungenauigkeiten retaxiert werden.
Doch viele Apotheken lassen neue gesetzlich Vorgaben als Grund für Preissteigerungen nicht gelten. „Dazu gibt es die Servicepauschale“, sagt ein Apotheker. Vor allem rechtfertigten einmalig entstehende Kosten keine monatliche Erhöhung. Ein anderer Apotheker verweist auf seinen laufenden Vertrag. Für einseitige Anpassungen gebe es keine vertragliche Grundlage.
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