Apotheken-EDV

Software für Pflegehilfsmittel

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Berlin -

Versorgen Apotheken ihre Kunden mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, müssen Genehmigungen eingeholt und die Lieferung dokumentiert werden. Um diese Prozesse in der Apotheke zu vereinfachen, hat das Rechenzentrum NARZ/AVN für die Software Apokompass das Tool Pflegehimidigital entwickelt. Das Konzept wurde bei VISION.A mit dem BIZ.VISION AWARD Bronze für wegweisende Business-Lösungen ausgezeichnet.

Etwa 90 Prozent der rund 3000 NARZ-Kunden verwenden nach Unternehmensangaben auch die Software Apokompass. Der dort hinterlegte Kundenstamm kann in Pflegehimidigital übernommen werden. Dort können dann die Genehmigungsanträge zur Kostenübernahme und die Erklärungen zum Erhalt der Pflegehilfsmittel zur Abrechnung verwaltet werden. Apotheken müssen sich vorab einmalig die Datenschutzbestimmungen bestätigen lassen.

Wenn die hinterlegten Daten des Kunden inklusive seiner Pflegeversichertennummer stimmen, kann für diesen Kunden sofort die Anlage 4 (Genehmigung) erstellt werden. Die Apotheke kann dann nach und nach die Verwaltungsseite der Anträge füllen. Ein fertiger Antrag kann sofort ausgedruckt und zur Genehmigung an die Pflegekasse geschickt werden. Bei positivem Bescheid werden das Genehmigungsdatum und die entsprechenden Artikel hinterlegt werden.

Auch bei der Abgabe und Abrechnung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch müssen Apotheken einiges beachten. In der bei Pflegehimidigital hinterlegten Anlage 2 können dann Lieferdatum und die gelieferten Mengen eingetragen werden. Speichern, drucken, fertig. Der Versicherte muss den Erhalt nur noch auf dem Formular bestätigen.

Der Ausdruck kann dann – am besten zusammen mit einer Kopie der Genehmigung – beim Rechenzentrum eingereicht werden. Die Abrechnungsfrist für Pflegehilfsmittel beträgt zwölf Monate. Besonders praktisch: Bei Folgelieferungen kann direkt die Anlage 2 erneut aufgerufen und bei Bedarf angepasst werden. In letzterem Fall wird dann ein separater Auftrag im System gespeichert.

Die Software weist auch darauf hin, wenn der Freibetrag von monatlich 40 Euro überschritten wurde. Bis zu dieser Summe erstatten die Pflegekassen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Benötigt der Kunde mehr, muss er die Differenz aus der eigenen Tasche bezahlen.

Einige Kassen bestehen auf einer getrennten Abrechnung der Produktgruppen 54 (saugende Einmal-Bettschutzeinlagen, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Einmal-Schutzschürzen sowie Hände- und Flächendesinfektionsmittel) und 51 (wiederverwendbare saugende Bettschutzeinlagen). In diesem Fall muss die Apotheke auch über die Software zweimal die Anlage 2 ausfüllen.

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