Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Skonti beim Einkauf von Rx-Medikamenten beschneidet die unternehmerische Freiheit der Apotheken – und bringt viele von ihnen finanziell in Bedrängnis. Gilt die Sperre auch für die niederländischen Versender?
Die Rx-Preisbindung gilt dem Grunde nach auch für die ausländischen Versender – mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) waren ihnen lediglich die Zahlung von Boni an ihre Kundinnen und Kunden erlaubt worden. Die Richter waren der Meinung, dass DocMorris & Co. einen vermeintlichen Wettbewerbsnachteil ausgleichen können müssen.
Daher dürfte das Skonto-Verbot auch ausländische Versender treffen, zumal sich die Entscheidung des BGH auch auf die Hersteller richtet. „Ein pharmazeutisches Unternehmen darf den Rabatt meiner Einschätzung nach auch nicht an niederländische Versandapotheken gewähren“, argumentiert die Wettbewerbszentrale, die die Klage gegen das Konditionenmodell des Reimporteurs geführt hatte.
Ähnlich sieht es Peter von Czettritz, Rechtsanwalt von der Kanzlei Preu Bohlig & Partner aus München. „Welche Auswirkungen das BGH-Urteil für ausländische Versandapotheken hat, lässt sich abschließend erst beurteilen, wenn die Entscheidungsgründe vorliegen. Generell gilt für ausländische Versandapotheken aufgrund sozialrechtlicher Regelungen aber nichts anderes als für inländische Apotheken.“
Er verweist auf eine entsprechende Klausel im Sozialgesetzbuch (SGB V): „Verordnete Arzneimittel dürfen an gesetzlich Versicherte nur dann abgegeben und unmittelbar mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, wenn hierüber ein Rahmenvertrag mit den Kassen geschlossen wurde. Nach den Rahmenverträgen sind aber alle Apotheken – auch ausländische Versandapotheken – zur Einhaltung der Preisvorschriften mit den darin festgesetzten Preisspannen gebunden.“
Unklar ist freilich, wie eventuelle Verstöße überhaupt entdeckt und der erforderliche Nachweis erbracht werden könnte: Die großen Versender haben zahlreiche Vereinbarungen mit der Industrie über Werbekostenzuschüsse und Rückvergütungen, die individuell gestaltet sind. Allerdings spielt der verschreibungspflichtige Bereich bislang keine große Rolle. Das könnte sich ändern, wenn mit dem E-Rezept und den wieder eingeführten Boni der Marktanteil tatsächlich steigen sollte.
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