Dr. Thomas Trümper muss nicht als Zeuge vor Gericht: Beim Auftakt zum Skonto-Prozess vor dem Landgericht Aschaffenburg wird der Phagro-Chef nicht geladen. Der beklagte Großhändler AEP direkt hätte Trümper gerne im Zeugenstand gesehen. Laut Gericht sind zum Gütetermin und der vermutlich unmittelbar folgenden Hauptversammlung aber keine Zeugen geladen.
Am kommenden Donnerstag wird erstmals öffentlich über die Einkaufskonditionen von AEP gestritten. Die Wettbewerbszentrale hält die Kombination aus Rabatt und Skonto für unzulässig und hat den Großhändler nach erfolgloser Abmahnung verklagt. Aus Sicht der Wettbewerbszentrale verstößt die Gesamtkondition von bis zu 5,5 Prozent gegen das Arzneimittelpreisrecht. Denn die Großhändler dürften nur aus ihrer variablen Spanne von 3,15 Prozent Rabatte gewähren, Skonto eingeschlossen.
Bei AEP-Geschäftsführer ist man sich dagegen sicher, dass das eigene Geschäftsmodell rechtlich unangreifbar ist. Skonto werde nur in Verbindung mit einem sehr kurzen Zahlungsziel von fünf Tagen bei Dekadenrechnung gewährt und habe damit – anders als der Rabatt – eine echte Gegenleistung. Um zu belegen, dass die eigenen Konditionen zudem branchenüblich sind, wollte AEP Trümper als Zeugen vor Gericht.
Doch dazu wird es zumindest vorerst nicht kommen. Das Landgericht hat zunächst einen Termin zur Güteverhandlung angesetzt. Da AEP sein Geschäftsmodell nicht kampflos aufgeben wird, die Wettbewerbszentrale die Frage aber grundsätzlich klären will, ist kaum mit einer Einigung zu rechnen. Scheitert die Güteverhandlung erwartungsgemäß, ist laut Gericht vorgesehen, dass sich der Haupttermin unmittelbar anschließt.
Das persönliche Erscheinen der Parteien zu diesem Termin wurde einem Gerichtssprecher zufolge angeordnet. Welche natürlichen Personen konkret erscheinen werden, ist beim Gericht nicht bekannt. Dem Vernehmen nach wird AEP-Chef Jens Graefe kommen, um jenseits der juristischen Bewertung fachliche Einschätzungen aus der Branche beitragen zu können. Auch Rechtsanwältin Christiane Köber, bei der Wettbewerbszentrale für den Gesundheitsbereich verantwortlich, wird sich den Prozessauftakt nicht entgehen lassen. Zeugen sind zum Termin nicht geladen.
Doch ohnehin kommt es auf Trümper nicht unbedingt an. AEP will im Verfahren selber die Konditionen der Konkurrenz auf den Tisch legen. Damit soll die Klage der Wettbewerbszentrale als unzulässig abgewehrt werden. Denn aus Sicht des Großhändlers geht die Wettbewerbszentrale gezielt und im Auftrag der Phagro-Großhändler gegen AEP vor. Die Klage sei damit rechtsmissbräuchlich. Überdies glaubt man bei AEP nicht an ein Rabattverbot beim Großhandelsfixum von 70 Cent.
Der Wettbewerbszentrale geht es nach eigenem Bekunden darum, eine Rechtsfrage zu klären. Dass dabei ein Anbieter üblicher Konditionen herausgepickt wird, sei üblich. Die Wettbewerbszentrale hatte den Ausgang des Verfahrens selbst als offen bezeichnet. Das wiederum sieht AEP als Beleg dafür, dass es der Konkurrenz hinter der Klage nur darum geht, das Geschäftsmodell des Newcomers zu zerstören. Eine „offene Rechtsfrage“ hätte die Wettbewerbszentrale schließlich auch durch ein Gutachten klären können, statt sofort vor Gericht zu ziehen, so das Argument.
Unabhängig von der Skonto-Frage zweifelt AEP die Rabattsperre für das Großhandelsfixum generell an: Der Großhandelszuschlag von 70 Cent sei im Gesetz lediglich als Höchstgrenze genannt. Selbst wenn man mit der Wettbewerbszentrale davon ausgehen wollte, das Skonti auch Rabatte seien, wären die Konditionen demnach zulässig. Die Auswirkungen auf den Markt wären immens, weil die Großhändler nach dieser Sicht wieder aus ihrer gesamten Marge Rabatte an die Apotheken gewähren dürften.
Eines kann schon vor der Verhandlung in Aschaffenburg als gesichert gelten: Entschieden wird am kommenden Donnerstag noch nichts: Beide Seiten haben bereits angekündigt, notfalls bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) zu ziehen. Da es sich um eine grundsätzliche Frage handelt, sollte die Sache tatsächlich bis nach Karlsruhe kommen. Zwischenstation wäre das Oberlandesgericht Bamberg.
Im Mai hatten sich AEP und der Phagro schon vor dem Landgericht Berlin getroffen. Es ging um Aussagen Trümpers zum Skontomodell von AEP. Schließlich einigte man sich in einem Vergleich: Der Phagro-Chef verpflichtet sich, nicht mehr zu behaupten, dass sich Apotheker rückwirkend strafbar machen, wenn sie bei AEP bestellen. Vorbehalt: Es bleibt ihm unbenommen, sich öffentlich zu einer etwaigen Strafbarkeit unter dem Anti-Korruptionsgesetz zu äußern, sofern das ohne Bezugnahme auf die AEP passiert. Das Verfahren ist damit abgeschlossen, das andere beginnt.
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