Phytothek: Streit um 20 Zentimeter Alexander Müller, 28.09.2016 10:38 Uhr
Manchmal sind es Kleinigkeiten, die für Ärger zwischen Geschäftspartnern sorgen: Ein Apotheker aus Niedersachsen streitet mit dem Phyto-Hersteller Bionorica über die Einrichtung einer Phytothek – das ist ein Modul für die besondere Platzierung von Phyto-Produkten in der Sichtwahl. Weil sich der Hersteller aus Sicht des Apothekers nicht an die Abmachung hielt, will er jetzt alle Bande kappen. Doch es besteht noch Hoffnung auf Versöhnung.
Der Apotheker wollte seine neue Filiale mit einer Phytothek ausstatten. In seiner Hauptapotheke setzt er bereits auf das Modul von Bionorica. Bei Vertragsabschluss habe ihm der Hersteller schriftlich zugesichert, dass die Schienen für das vorgesehene Regal in einer Breite von 120 cm kostenlos zur Verfügung gestellt würden, berichtet er. „Doch als alles unterschrieben war, kam der neue Außendienstmitarbeiter ins Haus, um mir mitzuteilen, dass dies nicht richtig sei. Schienen würden nur bis zu einer Breite von 100 cm kostenlos bereit gestellt, für die vorgesehene Breite von 120 cm sei eine Aufzahlung fällig.“
Der Apotheker wies dies unter Hinweis auf die Auftragsbestätigung zurück. Der Außendienst habe dann erklärt, man könne die Mehrkosten nicht aus dem Vertrag herausnehmen. Gegebenenfalls könnte der Apotheker aber einen Werbekostenzuschuss in entsprechender Höhe erhalten.
Auch wenn es nur um ein Regal geht, hat den Apotheker dieses Verhalten empört: „Vielleicht kann man in Russland solche Geschäfte machen, ich fühle mich hingegen der Tradition des ehrbaren hanseatischen Kaufmanns verpflichtet“, sagte er. Er trat von dem Vertrag zurück und kündigte auch die Phytothek für seine Hauptapotheke.
Bionorica bemühte sich in der Folge, die Wogen zu glätten: Vertriebsleiterin Martina Gampl bot an, die Sache persönlich zu besprechen. Die Kündigung werde man wie gewünscht bestätigen, in der Hoffnung, vorher noch einmal reden zu können.
Doch die Kündigungsbestätigung brachte neuen Ärger. Bionorica erklärte, dass der Vertrag zum Jahresende auslaufe und der Apotheker damit ab Januar keine Markenzeichen mehr nutzen dürfe. Zudem wurde ihm angeboten, eine Firma für den Rückbau der Phytothek zu beauftragen – gegen eine Gebühr von 250 Euro. Ein Auftragsformular lag dem Schreiben bei.
„Selbstverständlich bezahle ich nicht für den Rückbau“, schrieb der Apotheker zurück, der sich jetzt einen Rückruf von der Geschäftsleitung erbat. Was die Sache nicht besser machte: Auf dem Formular hatte Bionorica einen falschen Nachnamen eingetragen.
Die gute Nachricht: Mittlerweile haben die bisherigen Partner telefoniert und einen Termin für ein Gespräch vereinbart. Vielleicht geht die Sache also doch noch gut aus und der Streit um 20 Zentimeter kann beigelegt werden.