Bis zu 15 Euro pro Rezept

Shop Apotheke zahlt Kassenrezept-Bonus

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Berlin -

Rezeptboni sind verboten; für verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen Apotheken weder Punkte oder Gutscheine vergeben noch die Belieferung mit Proben oder Taschentüchern belohnen. Auch die niederländischen Versender müssen sich daran halten, doch da das E-Rezept offenbar nicht den erhofften Schub bringt, gibt es jetzt wieder saftige Rabatte. In einem Flyer wirbt Shop Apotheke mit der Aufforderung: „Sichern Sie sich Ihren Rezept-Bonus.“ Das gilt neuerdings explizit auch wieder für Kassenrezepte.

Bis zu 15 Euro pro Kassenrezept können Kund:innen bei Shop Apotheke gutgeschrieben bekommen. Privatrezepte können weiter bis zu 30 Euro bringen. „Wenn Sie Ihr Kassenrezept bei uns einreichen, sparen Sie beim Kauf freiverkäuflicher Produkte bares Geld!“, heißt es im Flyer, der die Kund:innen per Post erreicht. Abgebildet ist die Werbefigur Günther Jauch.

Dann liefert der Versender die Errechnung des „Rezept-Bonus‘“. Liegt der Preis des Arzneimittels unter 70 Euro, werden 2,50 Euro „Rezept-Bonus“ pro Packung gutgeschrieben. Bei Arzneimitteln zwischen 70 und 300 Euro fällt eine Gutschrift in Höhe von 5 Euro an. Dieselbe Staffelung gilt auch für Privatrezepte. Allerdings erhalten Selbstzahler einen Bonus in Höhe von 10 Euro, wenn ein Arzneimittel teurer als 300 Euro ist. So können für ein Privatrezept maximal 30 Euro gutgeschrieben werden.

„Wenn Sie also gleichzeitig mit der Rezeptbestellung, oder zu einem späteren Zeitpunkt freiverkäufliche Artikel bestellen, profitieren Sie von satten Rabatten!“ Der Bonus wird für jedes rezeptpflichtige Arzneimittel auf Rezept gezahlt. Ausgenommen sind Hilfsmittel, Nichtarzneimittel, Rezepturen und freiverkäufliche Arzneimittel. Einlösen können Kund:innen den „Rezept-Bonus“ mit ihrem „freiverkäuflichen Rechnungsbetrag“. Mit der Zuzahlung wird der Bonus jedoch nicht verrechnet.

Verstoß gegen Rahmenvertrag

Der Bonus ist nach Sozialgesetzbuch (SGB V) unzulässig, denn demnach dürfen Apotheken nur zu Lasten der Krankenkassen abrechnen, wenn der Rahmenvertrag für sie gilt – und damit die Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV).

Diese Regelung hatte die vorherige Bundesregierung als Reaktion auf das EuGH-Urteil von 2016 geschaffen, um auch EU-Versender an die deutschen Preisvorschriften zu binden. Die EU-Kommission hat dieses Vorgehen der deutschen Regierung schließlich abgenickt.

Allerdings hatten die Versender sich daran schon in den vergangenen Jahren zeitweise nicht gehalten. Daher gibt es bereits verschiedene Gerichtsverfahren; ein Fall liegt schon wieder beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Im Herbst hatten Shop Apotheke und DocMorris außerdem eine Beschwerde wegen Vertragsverletzung bei der EU-Kommission eingereicht – auch gegen das Rx-Boniverbot.

Werbung für E-Rezept

Außerdem buhlt die Shop Apotheke um das Einlösen von E-Rezepten. Dazu liefert der Flyer „drei einfache Schritte“: In der Praxis nach dem E-Rezept und dem entsprechenden QR-Code fragen, mit Shop Apotheke den Code auf dem Ausdruck scannen oder hochladen, Arzneimittel in den Warenkorb legen und „schnell versandkostenfrei nach Hause liefern lassen und von den Shop Apotheke Vorteilen profitieren.“

Wer bis 16 Uhr bestellt, erhält die Garantie für eine Lieferung am nächsten Tag. Allerdings ist das Kleingedruckte zu beachten. Das Versprechen gilt für alle E-Rezepte, die von Montag bis Freitag vor 16 Uhr eingelöst werden. Wer von Freitag 16 Uhr bis Sonntag 24 Uhr eine E-Rezept-Bestellung aufgibt, erhält die Ware am Dienstag.

Wie immer gibt es Ausnahmen – ausgeschlossen sind Rezepturen, Arzneimitteln, die von Lieferengpässen betroffen sind, aktiv gekühlte Medikamente und Arzneimittel, bei denen eine Wechselwirkung festgestellt wurde. Ist letzteres der Fall, erfolgt eine Kontaktaufnahme.

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