Dass die Freie Apothekerschaft (FA) nach ihrer Feststellungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland noch weitere Verfahren anstrebt, hatte sich bereits abgezeichnet. Den deutschen Apotheken geht es schlecht und die Beteiligten der Initiative haben deutlich gemacht, dass sie sich auch vor langwierigen und aufwendigen Prozessen nicht scheuen. Nun wird eine Unterlassungsklage gegen Shop Apotheke geprüft. Es geht um die Rx-Boni des niederländischen Versenders.
Grund dafür ist die neueste Aktion der Versandapotheke, bei der aufgrund der Neueinführung des CardLink-Verfahrens 10 Euro gutgeschrieben werden – und zwar explizit auf die Zuzahlung bei der Einlösung eines E-Rezepts über die App. Die FA sieht hierin den Tatbestand der unlauteren Werbung mit dem Verzicht auf die gesetzliche Zuzahlung beim digitalen Einlösen von Kassenrezepten.
„Anscheinend müssen sich nur die deutschen Apotheken an die Gesetze von Herrn Lauterbach halten. Vor den Augen des Bundesgesundheitsministers, der dieser Firma gerade geholfen hat, schneller an E-Rezepte aus Deutschland zu kommen, versetzt diese dem Minister nun eine ordentliche Ohrfeige nach dem Motto: Was kümmern uns deine Gesetze. Unverständlich für uns: Der Minister schaut diesem Spiel zu – und unternimmt nichts“, befindet die 1. Vorsitzende des Vereins, Apothekerin Daniela Hänel.
Um zu verdeutlichen, dass das nicht rechtens sein kann, verweist die FA auch auf das Urteil des Oberlandesgerichts München (OLG) in einem älteren Streit zwischen dem Bayerischen Apothekerverband (BAV) und der späteren DocMorris-Tochter Wellsana. Demnach sind Rx-Boni unzulässig, die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland ist unionsrechtskonform.
Aufgrund dieses Zuwiderhandelns von Shop Apotheke prüft die FA nun ein mögliches Verfahren. „Wir werden auch in dieser Angelegenheit von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein beraten. Vom Deutschen Apothekerverband in Zusammenarbeit mit dem GKV-Spitzenverband erwarten wir kurzfristig, dass dieser der Shop Apotheke die Zulassung zum Rahmenvertrag der Arzneimittelversorgung entzieht“, so Hänel. Der Rahmenvertrag sei auch für ausländische Versender bindend und verbiete jeglicher Rx-Rabatte.
„Auch die Herren Jauch und Ulmen sollten sich dringend vergegenwärtigen, für wen sie da Werbung machen“, so Hänel über die beiden prominenten Werbegesichter des Versenders. Dieser Fall sei zudem ein weiteres Argument für die Klage der FA, die niederländischen Versender von der sogenannten Länderliste auszuschließen.
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