Gürtelrose-Impfstoff

Shingrix ist zurück

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Berlin -

Die Kühlschränke füllen sich: Nach langen Lieferschwierigkeiten ist der rekombinante Herpes-Zoster-Totimpfstoff Shingrix von GlaxoSmithKline (GSK) wieder uneingeschränkt verfügbar – sowohl in der Einzel- wie auch in der Großpackung.

Bereits im Dezember hatte GSK mitgeteilt, dass die Lieferengpässe sich entspannen: Es werde zwar wieder Ware über den Großhandel ausgeliefert – allerdings zu wenig, um die hohe Nachfrage zu decken. Zu Beginn des Jahres war dann nur die 10er-Packung unbegrenzt verfügbar, die Einzelpackung kam nur schwankend in die Apotheken. Das soll sich nun jedoch ändern: Auch die Einzelpackung sei nun stabil verfügbar und werde nicht mehr auf der Lieferengpassliste des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) aufgeführt, erklärt GSK.

Die Apotheken hatten lange mit dem Engpass zu kämpfen: Bereits im vergangenen Sommer hatte GSK angekündigt, eine begrenzte Menge auszuliefern, nachdem auf das für Juli angekündigte Kontingent der 10er-Packung vergeblich gewartet wurde. Im August hatte GSK versprochen, für die kommenden Monate zusätzlich größere Mengen eingeplant zu haben. Doch immer wieder fehlte die Vakzine in den Apotheken.

Der Impfstoff ist seit Mai 2018 auf dem Markt und wurde nur etwa ein Jahr später für ausgewählte Patientengruppen zur Pflichtleistung der Kassen erklärt. Mit der Aufnahme als Standardimpfung ist die Nachfrage massiv gestiegen. Die Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie und der Kostenübernahme war ein Ritterschlag für die Vakzine. Immerhin hatte sich die Ständige Impfkommission (Stiko) noch im August 2017 gegen eine Empfehlung als Standardimpfung der bereits seit mehreren Jahren verfügbaren Lebendvakzine Zostavax (MSD) ausgesprochen.

Shingrix ist zur Vorbeugung von Herpes zoster und postzosterischer Neuralgie bei Erwachsenen ab dem 50. Geburtstag zugelassen. Zur Grundimmunisierung sind zwei Impfdosen zu je 0,5 ml nötig. Der Totimpfstoff ist bei Patienten ab einem Alter von 60 Jahren sowie für Personen mit einem erhöhten Gefährdungsrisiko ab einem Alter von 50 Jahren Pflichtleistung der Kassen. Zur Risikogruppe gehören Personen mit einer Grunderkrankung, die eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung darstellt.

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