Bestechungsvorwurf

Selbstkontrolle ermittelt gegen Stada

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Dem Generikakonzern Stada droht wegen vermeintlicher Bestechung von Ärzten und Apothekern Ärger mit dem Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA). Hintergrund ist ein TV-Beitrag von „Frontal 21“, den das ZDF am 17. März ausgestrahlt hatte. Darin hatten ehemalige Mitarbeiter Vorwürfe gegen Stada erhoben. Sollten sich diese als richtig erweisen, wäre dies ein schwerer Verstoß gegen den Kodex des FSA und mit erheblichen Sanktionen verbunden, teilte der Verein mit.

Der FSA-Vorstand hat jetzt eine Untersuchung gegen Stada eingeleitet. „Zunächst werden wir uns mit dem ZDF in Verbindung setzen und den Sachverhalt aufklären“, sagte FSA-Geschäftsführer Michael Grusa gegenüber APOTHEKE ADHOC. Im nächsten Schritt droht Stada eine Abmahnung des Vereins, obwohl der Konzern kein Mitglied ist: „Der FSA kann als Abmahnverein auch gegen Nichtmitglieder vorgehen“, erklärte Grusa.

Unterschreibt das beschuldigte Unternehmen die Abmahnung und garantiert eine Unterlassung für die Zukunft, ist der Fall abgeschlossen. Zudem verfolgt der FSA Vergehen nur binnen Jahresfrist. Während Mitglieder des Vereins sich einer internen Sanktionierung unterwerfen, werden externe Unternehmen vor Zivilgerichten verklagt. Dabei hätten Gerichte den FSA-Kodex wiederholt als Standard für die Industrie anerkannt, so der Kontrollverein.

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