SEC-Apotheke wird weiter geführt Carolin Bauer, 16.11.2012 15:13 Uhr
Die insolvente Apotheke im Seidnitz-Center (SEC) in Dresden wird weiter geführt. Inhaber Helmut Michael kann das Geschäft in Eigenverwaltung aufrecht erhalten. Das hat das Amtsgericht Dresden angeordnet. Als vorläufiger Sachverwalter wurde ihm Dirk Herzig zur Seite gestellt. Der Rechtsanwalt kommt von der Kanzlei Schultze & Braun, die auch die vorläufige Insolvenz der Versandapotheke Sanicare betreut.
Die Center-Apotheke hatte vor drei Tagen Insolvenz angemeldet. Sie zählt mit einem Jahresumsatz von rund fünf Millionen Euro zu den größten Apotheken in Sachsen. „Bislang läuft die Zusammenarbeit sehr konstruktiv“, sagt Michael, der sich durch die Insolvenzexpertin Rechtsanwältin Nicole Schmidt von der Kanzlei Andres und Schneider unterstützen lässt.„Wir sind entschlossen, das wieder auf die Spur zu bringen“, so der Apotheker.
Michael hatte die Apotheke im SEC 1997 übernommen. Derzeit beschäftigt er 19 Mitarbeiter. Ein Stellenabbau sei nicht geplant, so der Apotheker. „Ich halte eine Reduzierung des Personals für falsch, da man sonst fachlich einbüßt.“
Die Apotheke sei aufgrund gesetzlicher Änderungen in die roten Zahlen gerutscht. Ein Grund seien die strengeren Anforderungen der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) gewesen, so Schmidt. Pro Tag würden in der Center-Apotheke bis zu 40 Rezepturen hergestellt. Dieser Aufwand sei unter den neuen Auflage nicht mehr wirtschaftlich machbar. „Das ist ein Alarmzeichen für die gesamte Branche, damit die Situation der Apotheker politisch wahrgenommen wird“, so Michael.
Seit mehreren Wochen sitzt Michael gemeinsam mit Schmidt an einem Sanierungsplan. „Ich halte die Apotheke für sanierungsfähig“, so die Juristin. Momentan gehe es darum, den laufenden Geschäftsbetrieb so reibungslos wie möglich zu gestalten. Erste Gespräche mit den Gläubigern wie die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) und dem Großhändler Gehe seien positiv gelaufen.
Es ist eine Ausnahme, dass Michael die Verwaltung während der Zahlungsunfähigkeit in Eigenregie übernehmen kann. Eigentlich ist der Insolvenzverwalter dafür verantwortlich. Da eine Apotheke nicht im Fremdbesitz geführt werden darf, ist er in diesem Fall davon ausgeschlossen.