Apothekenkosmetik

Schweizer Firmen kämpfen um Schweizerkreuz

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Das Schweizerkreuz steht für Qualität – Unternehmen wie die Kosmetikhersteller Rausch und Louis Widmer nutzen das Symbol, um ihre Produkte aufzuwerten. Doch nicht überall, wo Schweiz draufsteht, ist auch Schweiz drin: Zahlreiche Produkte würden ungerechtfertigt mit dem weißen Kreuz auf rotem Grund verkauft, kritisieren Firmen, die selbst in der Eidgenossenschaft forschen und produzieren. Der Verkaufspreis könne so verdoppelt werden.


Seit Jahren sollen gesetzliche Vorgaben für die Verwendung des Schweizerkreuzes erarbeitet werden, derzeit wird ein neuer Entwurf im Parlament diskutiert. Besonders bei der Frage, wie groß der Schweizer Anteil bei Rohstoffen, Herstellung sowie Forschung und Entwicklung sein muss, gehen die Vorstellungen weit auseinander.


Angestoßen hat die Debatte Thomas Minder, Geschäftsführer des Naturkosmetikherstellers Trybol. Minder kämpft bei jeder Gelegenheit für die „Swissness“ – und legt sich dabei auch mit den ganz Großen an. 2006 erstattete der Unternehmer Strafanzeige gegen Tochterunternehmen des Kosmetikkonzerns Beiersdorf, weil bei den Marken Juvena und La Prairie seiner Meinung nach vorsätzlich unzutreffende Herkunftsangaben verwendet wurden. Damals beschlagnahmten Zollbeamte in Basel-Weill Lieferungen; derzeit wartet Minder auf die Eröffnung des Strafverfahrens.


Inzwischen wurde Juvena an Troll Cosmetics aus Österreich verkauft. Nach Angaben des Schweizerischen Kosmetik- und Waschmittelverbands (SKW) werden die Produkte heute in der Schweiz gefertigt, für wesentliche Teile gelte dies auch für La Prairie.


Doch egal, wo die Firmen in welchen Anteilen produzieren und forschen: Eigentlich darf derzeit überhaupt kein Produkt das Schweizerkreuz als Herkunftssymbol tragen. Denn gesetzlich ist die Verwendung ausnahmslos verboten. Die Schweizer Unternehmen können sich allerdings auf zwei Urteile berufen, die die Werbung an die Herstellung in der Schweiz binden.


Die Hersteller drängen auf Rechtssicherheit und wollen nicht auf die Gesetzesnovelle warten: Eine eigene Verordnung soll verabschiedet werden, die von der Regierung abgesegnet werden und eine Verwässerung der „Marke Schweiz“ verhindern soll.

 

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