Weil die Schweiz nicht zur EU gehört, musste sich Zur Rose vor zwölf Jahren selbst auf den Weg nach Deutschland machen. In Halle/Saale entstand ein Logistikzentrum, aus dem seitdem Arzneimittel an deutsche Verbraucher geschickt werden. Jetzt könnte der Standort der Mutterfirma helfen, einen Gerichtsentscheid zum OTC-Versand im Heimatland zu umgehen.
In der Schweiz dürfen rezeptfreie Arzneimittel nur verschickt werden, wenn ein Rezept vorliegt. Zur Rose hatte Anfang 2011 ein eigenes Modell entwickelt: Von der Versandapotheke beauftragte Ärzte verschrieben Patienten bestellte Arzneimittel auf Basis eines Fragebogens.
Damit ist jetzt Schluss. Das Bundesgericht entschied am vergangenen Dienstag, dass das Ausstellen von Rezepte durch Online-Ärzte ohne direkten Kontakt gegen das Heilmittelrecht verstößt.
„Konkret bedeutet dies, dass Sie für die Bestellung eines rezeptfreien Arzneimittels bei einer Versandapotheke einen Arzt konsultieren und ein Rezept einholen müssten, was nicht praktikabel ist“, schreibt Zur Rose auf seiner Website. „Da damit unnötige Konsultationskosten entstünden, empfehlen wir diesen Weg auch nicht.“
Allerdings hat die Versandapotheke einen Weg ausfindig gemacht, wie Verbraucher doch noch ohne Rezept über den Versandweg an OTC-Präparate kommen können: Laut Heilmittelgesetz dürfen nicht zugelassene, verwendungsfertige Arzneimittel nämlich von Einzelpersonen für den Eigengebrauch in kleinen Mengen eingeführt werden, das ist in der Regel der Bedarf für einen Monat.
„Rezeptfreie Arzneimittel können Sie weiterhin auf dem Versandweg beziehen, allerdings nur noch bei einer zugelassenen Versandapotheke im Ausland, wo Sie Arzneimittel in kleinen Mengen zum Eigengebrauch, und zwar ohne Rezept, bestellen können“, heißt es weiter auf der Website von Zur Rose. Interessenten sollen sich telefonisch melden.
Theoretisch könnte Zur Rose die Kunden in der Schweiz über die gleichnamige Versandapotheke in Halle bedienen oder über DocMorris in Heerlen. Einer Sprecherin zufolge gibt es derzeit aber keine Pläne, OTC-Präparate künftig als Import in die Schweiz zu versenden. Man informiere die Kunden lediglich über die Rechtslage.
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