Drogerieketten

Schlecker zieht Abfindung zurück

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Die insolvente Drogeriekette Schlecker will vor Gericht ganz auf eine Abfindung für ehemalige Mitarbeiter verzichten: In Güteverhandlungen sollen den Gekündigten keine Einmalzahlungen mehr angeboten werden, sagte ein Sprecher der Gewerkschaft Verdi und bestätigte damit einen Bericht der „Stuttgarter Nachrichten“ . Zuvor hatte der Konzern zwischen 500 und 1000 Euro angeboten.

Verdi hatte daraufhin eine Ungleichbehandlung der ehemaligen Mitarbeiter kritisiert: Bei Abfindungsangeboten vor Gericht entstehe der Eindruck, dass Klagende gegenüber Nicht-Klagenden besser gestellt würden. Gegenstand der Prozesse sei aber nicht die Höhe der Abfindung, sondern die Überprüfung der Rechtsmäßigkeit der Kündigungen, so der Sprecher weiter. Der Insolvenzverwalter habe daraufhin zugesichert, auf entsprechende Angebote zu verzichten.

Die Angestellten haben Verdi zufolge aber weiterhin einen Anspruch auf Abfindungen. Dabei richte sich die Höhe der Einmalzahlungen nach den jeweils geltenden Tarifverträgen, üblicherweise würden Abfindungen gegen Ende des Insolvenzverfahrens gezahlt.

Nach dem Zeitungsbericht wehren sich bereits mehrere tausend Betroffene juristisch gegen ihre Kündigung. Kommt es nicht zu Vergleichen vor Gericht, steigt das Risiko für den künftigen Investor: Werden Kündigung für unwirksam erklärt, haben die Betroffenen Anspruch auf ihr Gehalt – auch rückwirkend.

 

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