Drogerieketten

Schlecker-Kündigung unwirksam

, Uhr
Berlin -

Die Kündigung einer langjährigen Leiterin einer Schlecker-Filiale ist vor Gericht für unwirksam erklärt worden. Das Arbeitsgericht Heilbronn hat die betriebsbedingte Entlassung als sozialwidrig eingestuft. Sie war in der ersten Entlassungswelle am 28. März gekündigt worden. Die getroffene Sozialauswahl sei grob fehlerhaft gewesen, hieß es in dem Urteil. Es ist eines der ersten Urteil in den Prozessen der Ex-Mitarbeiter gegen ihre Kündigungen. Mehr als 4400 Beschäftigte haben geklagt.

 

Arndt Geiwitz, der Insolvenzverwalter der zerschlagenen Drogeriekette, wurde verurteilt, die Frau weiterzubeschäftigen. Da Schlecker in Deutschland Vergangenheit ist, ist dies nicht möglich. Die ehemalige Leiterin kann jedoch noch Lohn einfordern: Sobald das Urteil rechtskräftig ist, kann sie Zahlungsansprüche gelten machen.

Da sie fristgemäß zum 30. Juni gekündigt wurde, steht der Klägerin bis Ende Oktober ihr Bruttolohn von monatlich 2500 Euro zu. Ob die Frau auf Geld hoffen kann, ist indes fraglich. Der Insolvenzverwalter kann binnen eines Monats Berufung einlegen. Geschieht dies nicht, muss der Lohn aus der Insolvenzmasse gezahlt werden.

Am Mittwoch wurden alle verbliebenen 2800 Schlecker-Märkte für immer geschlossen. Ausgenommen sind die XL -Märkte sowie das Versandgeschäft von Schlecker und die Versandapotheke Vitalsana. Für die Tochtergesellschaften IhrPlatz (490 Filialen, rund 3990 Mitarbeiter) und Schlecker XL (342 Filialen, rund 1110 Mitarbeiter) soll es eine Zukunft geben.

 

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr aus Ressort
„Sonderpreise“ und „kg“ in den Umsätzen
Apobank: Anzeigefehler verunsichert Kunden
Weiter in den roten Zahlen
Douglas: Profitabler ohne Apotheke

APOTHEKE ADHOC Debatte