Schlankheitsmittel

Angriff auf DrSlym

, Uhr
Berlin -

DrSlym darf die gleichnamigen Nahrungsergänzungsmittel derzeit nicht verkaufen. Das Kölner Unternehmen Lück Health Consultants hat gegen die Firma eine einstweilige Verfügung beim Landgericht München erwirkt. Der Wettbewerber wirft dem Newcomer im Abnehmregal vor, ein Plagiat des eigenen Produkts Precursor zu vertreiben. DrSlym will sich den Angriff nicht gefallen lassen.

Lück Health Consultants wird von Dr. Stephan Lück und Professor Dr. Dr. Dieter Eßfeld geleitet. Die beiden Wissenschaftler forschen laut eigenen Angaben seit 1998 im Bereich Ernährungsphysiologie – Schwerpunkt Hunger- und Fastenstoffwechsel. Ein Resultat ist das Konzentrat Precursor, das hierzulande über Apotheken, Ärzte, Physio- und Psychotherapeuten und Heilpraktiker mit eigener Praxis angeboten wird.

Das Europäische Patentamt hat der Firma in diesem Jahr ein Patent erteilt. Das Produkt setzt ähnlich wie DrSlym ebenfalls an der Glucoseversorgung an. Es enthält etwa Vitamin C, Vitamin B12, Biotin, Riboflavin, Pantothensäure, Folsäure, Niacin, Calcium, Magnesium und Zink. Das Startpaket für eine Woche kostet im firmeneigenen Webshop 64 Euro.

„Das Plagiat, das als 'DrSlym' gerade täglich mehrfach in einem TV-Spot beworben wird, ist von Julian Klym nachgebaut worden“, kritisiert der Hersteller. Lück und Klym kennen sich von früher, wollten zusammenarbeiten. Doch aus der Partnerschaft ist nichts geworden.

Klym weist die Vorwürfe zurück: „Wir haben ein Gutachten vorliegen, das bestätigt, dass wir das Patent nicht ankratzen“, sagt er. DrSlym erfreue sich extremer Beliebtheit, daher sei es nur eine Frage der Zeit gewesen, wann Mitbewerber den Verkauf stoppen wollten. Der Firmenchef will Widerspruch einlegen. „Wir sind zuversichtlich, dass der Verkaufsstopp nur noch von kurzer Dauer sein wird.“

Aktuell steht auf der Homepage von DrSlym: „Unser Internet-Auftritt wird derzeit überarbeitet.“ Die Website sei aus Sicherheitsgründen abgeschaltet worden, so der Hersteller. Die einstweilige Verfügung richte sich auch nur gegen die Firma. Apotheken und Großhändler dürften die Schlankheitskapseln weiter abgeben.

Klym will auch gegen das Patent vorgehen, da die Einspruchsfrist noch läuft. Dem Eigentum mangele es an Neuheit: „Anders als der Patentinhaber dies darzustellen versucht, waren die vorteilhaften Wirkungen von Glycerin auf den Körper eines fastenden Menschen schon zum Prioritätszeitpunkt des Patents hinlänglich untersucht und bekannt“, sagt er.

DrSlym wurde im Februar 2014 gegründet. In Partnerschaft mit der ProSiebenSat.1-Tochter SevenVentures soll das Produkt bekannter werden – ganz nach dem Vorbild von Yokebe. Bis Ende 2017 wird auf den Sendern der Gruppe für das Getränk geworben.

Der Medienpartner sieht den Angriff laut Klym gelassen. Durch die seit Februar laufende Werbung haben sich die Umsätze im März auf rund 96.000 Euro auf Basis der Herstellerabgabepreise (ApU) im Vormonatsvergleich verdoppelt.

Bereits im April wurde der Hersteller wegen vermeintlich fehlerhafter Kennzeichnung der Verpackung abgemahnt. Hintergrund war, das angeblich ein Mahlzeitenersatz vorliegt. Dafür hat das Produkt laut Klym aber zu wenig Kalorien. Mit der Wirkung habe der Fall nichts zu tun gehabt. Die Produkte wurden daraufhin überarbeitet und waren nach kurzer Unterbrechung wieder lieferfähig.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema

APOTHEKE ADHOC Debatte