Sanicare: Gericht bestätigt Eigentümerwechsel APOTHEKE ADHOC, 23.04.2019 11:48 Uhr
Im Streit um die Besitzverhältnisse bei Sanicare hat Christoph Bertram einen wichtigen Teilerfolg gegen die Witwe des ehemaligen Inhabers Dr. Volkmar Schein errungen: Wie das Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG) entschieden hat, war die Übertragung von 95 Prozent der Geschäftsanteile rechtmäßig. In Bad Laer feiert man das Urteil.
Schein hatte Sanicare – nach viermonatiger Planung mit drei Freunden und Geschäftspartnern – im Frühjahr 2013 aus dem Nachlassinsolvenzverfahren des verstorbenen Firmengründer Johannes Mönter zu einem Preis von 5,1 Millionen Euro erworben. Doch schon ein Jahr später wurde der Betrieb in eine offene Handelsgesellschaft (OHG) umgewandelt, 50 Prozent der Anteile wurden an Bertram übertragen. Am 4. November 2015 wechselten weitere 45 Prozent den Besitzer. Kurz darauf war Schein in stationärer psychiatrischer Behandlung. Wenige Tage nach einem weiteren Klinikaufenthalt verstarb er im Juli 2016 durch Suizid.
Seine Witwe wollte die Übertragungen der Gesellschaftsanteile für ungültig erklären lassen. Ihrer Meinung nach hätte ihr Mann nicht alleine über das gemeinsame Vermögen verfügen dürfen – zumal er obendrein aufgrund seiner psychischen Verfassung dazu nicht in der Lage gewesen sei. Sie wollte im Streit nachweisen, dass ihr Mann bereits zu diesen Zeitpunkten geschäftsunfähig war und die Übertragungen auch damit nichtig waren.
Zwei Gutachten, die in Gerichtsverfahren von Medizinern erstellt wurden, kamen zu widersprüchlichen Ergebnissen: Ein Experte äußerte nach Auswertung der Krankenakten die Einschätzung, dass zumindest die zweite Übertragung nicht unter voller Kritik- und Urteilsfähigkeit zustande gekommen war. Eine zweite Gutachterin sah jedoch nirgends Hinweise auf Geschäftsunfähigkeit, zumal Schein auch wichtige Behandlungsdokumente selbst unterschrieben habe.
Wie schon das Amtsgericht Neunkirchen im August 2018 kam jetzt auch das OLG zu dem Ergebnis, dass die behauptete Geschäftsunfähigkeit nicht nachgewiesen sei. Auch eine unzulässige Verfügung über das gesamte eheliche Vermögen sah das Gericht nicht. Das Urteil ist rechtskräftig.
Bei Sanicare ist man zufrieden mit der Entscheidung: „Die BS-Apotheken OHG mit ihren Gesellschaftern Christoph Bertram und Heinrich Meyer freut sich mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Standort Bad Laer den bereits eingeschlagenen Kurs der Erneuerung und Modernisierung des Unternehmens fortsetzen zu können. Gemeinsam sehen sie die BS-Apotheken OHG dafür gut aufgestellt, als relevanter Akteur im Markt die Arzneimittelversorgung Deutschlands in den kommenden Jahren erfolgreich mitzugestalten.“
Scheins Witwe will sich nicht geschlagen geben, ihre Anwälte verweisen auf die anderen noch laufenden Verfahren. Insbesondere seien die für einen möglichen Käufer interessanten Marken Sanicare, Aliva und Medicaria zu keinem Zeitpunkt Gegenstand des jetzt abgeschlossenen Verfahrens gewesen, so Rechtsanwälte Roya Comtesse. „Abschließend kann ich bestätigen, dass die verschiedenen weiteren Rechtsstreitigkeiten ihren Fortgang nehmen und weitere Schritte diesseits in Vorbereitung sind, mit denen die Rechte von Frau Schein geltend gemacht werden.“