Markenstreit

Sanacorp-Kooperation Mea in Gefahr

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Berlin -

Die Apothekenkooperation „mea – Meine Apotheke“ gibt es seit 14 Jahren. Jetzt ist der Name in Gefahr. Denn zwischen dem bayerischen Großhändler Sanacorp und einem österreichischen Apothekenmitinhaber ist ein Markenstreit entbrannt. Hintergrund ist ein Verbot seiner mea-Drogeriemärkte in Wien. Der Konterschlag: mea von Sanacorp soll aus dem Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) gelöscht werden.

1500 mea-Apotheken gibt es laut Firmenangaben in Deutschland. Zudem gibt es ein Eigenmarkensortiment unter dem Label. Die Marke der Apothekenkooperation wurde erstmals 2006 eingetragen. Im heutigen Design wurde sie im Oktober 2015 angemeldet und ist seit März 2016 registriert. Als die Sanacorp erfuhr, dass der Wiener Apotheker Michael Kuhn und sein kaufmännischer Partner Rudolf Mather Ende 2017 mea-Drogerien in Wien eröffnen wollen, ging die Genossenschaft juristisch dagegen vor.

Unter dem Motto „Marken, Pflege, Gesundheit & mehr – kompromisslos günstig“ sollte im November 2017 eigentlich der erste mea-Shop in Wien eröffnet werden. An weiteren vier Standorten wurde bereits für die Expansion gebaut. Eine Vision: Sollte die Apothekenpflicht für OTC-Arzneimittel fallen, sollten weitere 20 Geschäfte im Hauptstadtraum entstehen. Die Sanacorp erstritt jedoch erfolgreich, dass es nicht zum ersten mea-Markt kam.

Die Genossenschaft wehrte sich Ende 2017 gerichtlich gegen die Eröffnung der mea-Drogeriemärkte in Österreich. Das Handelsgericht in Wien entschied mit einer einstweiligen Verfügung, dass die Firma MeaMed die Marken mea und mea-mind nicht verwenden darf. Auch die Benennung eines Drogeriemarktes mit dem Namen MeaMed wurde untersagt. Die Sanacorp argumentierte, dass es sich um eine Markenverletzung handele. Zudem bestehe Verwechslungsgefahr.

Die Österreicher entgegneten, dass die geplante Aufmachung der Drogeriemärkte nicht an eine Apotheke erinnere, sondern sich mit dem üblichen äußeren Auftritt eines Drogeriemarktes decke. Mather ist Inhaber der Marke MeaMed. Sie wurde 2008 angemeldet und 2010 eingetragen und wird ihm zufolge seit 2008 zur Kennzeichnung von Waren genutzt. Der Drogeriemarkt sollte den Namen „mea – mea für mich“ tragen. Den Richtern zufolge bleibt beim Durchschnittsverbraucher aber „mea“ als prägendes Merkmal hängen. Mather könne sich nicht auf ein „eingetragenes Schutzrecht berufen“, da die Drogeriemärkte nicht „MeaMed“ heißen sollten und er die Wortbildmarke „mea – mea für mich“ erst Ende 2017 angemeldet hatte. Das war übrigens genau an dem Tag, als die Klage anhängig gemacht wurde. Sanacorp konnte laut Gericht nachweisen, dass sie mea seit 2004 verwendet. Dass dies nur in Deutschland der Fall ist, sei unbeachtlich, da dies bei einer Unionsmarke nicht von Staatsgrenzen abhängig sei.

Auch in Deutschland ist Sanacorp gerichtlich gegen MeaMed vorgegangen. Vor dem Landgericht Hamburg ließ die Genossenschaft dem Unternehmer per einstweiliger Verfügung, die Benutzung der Marke „MeaMed“ im Zusammenhang mit „Nahrungsergänzungsmitteln“ und „Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege“ untersagen. „Die Verfahren in der Hauptsache sind derzeit noch anhängig“, sagt ein Sprecher der Genossenschaft. „Die Sanacorp ist zuversichtlich, dass die Gerichte die im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes getroffenen Entscheidungen jeweils im Hauptsacheverfahren bestätigen werden.“

Mather ärgert sich über die Herangehensweise der Genossenschaft: „Für uns ist es unverständlich, gleich mit einer Unterlassung zu kommen“, sagt er. Das Verhalten sei nicht in Ordnung. „In Österreich würde man erst anrufen und versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden.“ Er habe 50.000 Euro als Sicherheitsleistung hinterlegen müssen.

Sein Gegenschlag: Er habe beim EUIPO in Alicante einen Antrag auf Aberkennung der Marke „Mea – Meine Apotheke“ sowie „MeaMind“ stellen lassen. „Die Sanacorp hat uns unterschätzt. Wir haben sehr gute Anwälte und Markenrechtler“, sagt Mather. „Wir sehen das sportlich. Wenn die Sanacorp uns einen vernünftigen Vorschlag macht, würden wir vielleicht verkaufen.“

Beim EUIPO wird die Marke mea von Sanacorp derzeit als „schwebend“ geführt. Der Behörde zufolge ist sie zwar registriert, werde derzeit aber in Frage gestellt. Die Prüfung könnte in einer Entfernung aus dem Markenregister resultieren. Zum konkreten Fall will man sich in Planegg nicht äußern. „Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass Sanacorp die Marke „mea“ umfangreich durch Markeneintragungen in Deutschland und der EU geschützt hat“, sagt ein Sprecher.

Um den Wert der Marke für die Kooperationsteilnehmer zu erhalten, gehe die Sanacorp „stets konsequent gegen eine Nutzung der Marke „mea“ durch Dritte für identische und ähnliche Waren und Dienstleistungen vor“. Auch die Genossenschaft hat beim EUIPO einen Antrag auf Erklärung des Verfalls der Marke „MeaMed“ gestellt. Ein Grund: Die Marke werde nicht „ernsthaft“ in der Europäischen Union benutzt. Die Marke sei lediglich in Wien genutzt worden, was „keinen wesentlichen Teil der Europäischen Union“ darstelle.

Zwischenzeitlich firmierten Mather und Kuhn die Drogeriemärkte in Macor um. Derzeit gibt es zwei Standorte, demnächst werde ein Macor-Outlet eröffnen. Der Apotheker und der Unternehmer betreiben außerdem die Wiener Stern-Apotheke sowie die Versandapotheke Medistore. In Österreich dürfen Nicht-Pharmazeuten wie Mather bis zu 49 Prozent der Anteile an einer Apotheke halten, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 75 Prozent.

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