Trennung von Cerp Rouen

Kartellamt prüft Sanacorp-Scheidung

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Berlin -

Die Sanacorp will sich von ihrem französischen Partner Cerp Rouen trennen. Das Bundeskartellamt prüft die Übernahme des operativen Geschäfts.

Sanacorp und Cerp Rouen (beziehungsweise Astera) hatten ihre Aktivitäten 2007 in ein Gemeinschaftsunternehmen mit dem Namen Millenium eingebracht. Drei Jahre später wurde die Holding, an der beide Partner je 50 Prozent hielten, in Sanastera umbenannt. Doch jetzt wird das Joint Venture mit Sitz in Bologna aufgelöst. Das Bundeskartellamt prüft die Übernahme der deutschen Aktivitäten durch die Sanacorp.*

Ursprüngliches Ziel war es, über einen gemeinsamen Einkauf, aber auch auf anderen Ebenen Synergien zu schaffen und so den paneuropäischen Pharmahändlern wie Phoenix und ehemals Celesio und Alliance Boots eine internationale Genossenschaft gegenüberzustellen.

Keine Vorteile, nur Kosten

Doch daraus wurde nichts: „Die in Europa unverändert bestehenden hohen Hürden und regulatorischen Vorgaben für den gemeinsamen Bezug und Verkauf von Arzneimitteln sowie die geringe Verfügbarkeit gesamteuropäisch zugelassener Arzneimittel und ein sehr eingeschränkter innereuropäischer Handel verhindern einen für beide Unternehmen wirtschaftlich zukunftssicheren Rahmen“, hieß es von der Sanacorp. Während die finanziellen Vorteile also nicht realisiert werden konnten, habe man einen erheblichen Verwaltungs- und Beratungsaufwand. In der Gesamtbetrachtung und -bewertung hätten sich die beiden Partner daher gemeinschaftlich entschlossen, die Fortführung der Sanastera aufzugeben und das Unternehmen aufzulösen.

Denn auch bei Umsatz und Ertrag gab es zuletzt eine deutliche Schieflage: Während 2022 hierzulande 6,5 Milliarden Euro erlöst wurden, waren es in Frankreich und Belgien nur knapp 5 Milliarden Euro. Allerdings ließen sich die Zahlen der beiden Genossenschaften nicht 1:1 übereinander legen, da etwa die Sanacorp auf Ebene der Genossenschaft ihre Niederlassungen an die eigene Großhandlung vermietet und so Millionen an Sanastera vorbei direkt in die Holding fließen.

*Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Versio dieses Beitrags hieß es, das Kartellamt habe schon zugestimmt. Tatsächlich wird noch geprüft.

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