RZH: Bafin fordert bessere Kontrollen Patrick Hollstein, 16.01.2025 13:25 Uhr
Das Rechenzentrum für Heilberufe (RZH) muss Maßnahmen zur Verbesserung der Unternehmensführung umsetzen, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) angeordnet hat. Hintergrund waren Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit einem früheren Kunden der Tochterfirma des ARZ Haan.
Zum 2. Januar hat die Bafin gegenüber dem RZH gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 1 KWG sicherzustellen. „Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG nicht in allen geprüften Teilbereichen voll gegeben war“, heißt es im Beschluss. Konkret geht es um die internen Kontrollsysteme gehen, die bis Ende Juni gemäß eines Katalogs von Maßnahmen verbessert werden müssen.
Hintergrund sind Vorgänge, die Ende 2023 erstmals durch einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) öffentlich geworden waren. Demnach soll es mutmaßliche Betrügereien im Zusammenhang mit Corona-Tests beim damaligen RZH-Kunden WDS gegeben haben: Das Unternehmen soll Scheinrechnungen eingereicht haben, wobei eine Mitwirkung von Mitarbeitern aus dem Konzernverbund des ARZ Haan nicht ausgeschlossen werden könne, hieß es im Bericht.
Nachdem später auch der Insolvenzverwalter von WDS die Forderungen bestritt, übernahm das ARZ Haan den früheren Kunden kurzerhand – und musste einen Millionenbetrag abschreiben. Die Staatsanwaltschaft Dortmund leitete laut FAZ nach einer Strafanzeige ein Ermittlungsverfahren gegen die Geschäftsführung von WDS ein.
Parallel kam es laut Bericht beim ARZ Haan zu einer Sonderprüfung durch den Wirtschaftsprüfer PwC. Interne Kontrollmaßnahmen seien „nicht eingehalten“ worden, „meldepflichtige Kredite nicht bei der zuständigen Behörde gemeldet worden“, so die Prüfer. Zudem habe sich der frühere Finanzvorstand im Alleingang mit dem WDS-Chef getroffen.
Das ARZ Haan hat einem Sprecher zufolge also durchaus ein Interesse, die Vorgänge aufklären zu lassen. „Als Geschädigte kooperieren wir vollumfänglich und freiwillig mit den Behörden. Andeutungen in der FAZ-Berichterstattung, die dies in Frage stellen, weisen wir entschieden zurück.“
Ein entscheidender Teil der aus der Bafin-Prüfung resultierten Feststellungen sei bereits zum 31. Dezember behoben worden. „Die übrigen Feststellungen werden bis 30. Juni 2025 behoben sein. Zusätzliche Unterstützung leistet dabei eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.“
Im Übrigen sei festzuhalten, dass durch die Sonderprüfung keine Feststellung der Kategorie F4 getroffen wurde; dabei geht es um Normverstöße mit Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen oder -vorkehrungen. Im Gegenteil: „Die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation in den Prüfungsfeldern Aufbau- und Ablauforganisation im Factoring-Geschäft, Risikocontrolling-Funktion, Compliance-Funktion, Organisationsrichtlinien und Dokumentation und Risikoberichterstattung wurde durch die Prüfung bestätigt.“
Die behördlichen Ermittlungen richteten sich nicht gegen die Unternehmensgruppe oder verantwortliche Personen innerhalb der Unternehmensgruppe: „Hierfür liegen uns keinerlei Anhaltspunkte vor.“
Es gebe auch keinen Anlass für die Vermutung, dass vergangene Bilanzierungen „womöglich“ falsch sein könnten: „Der Sachverhalt wurde zutreffend und entsprechend den handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften in den von uns aufgestellten Jahresabschlüssen berücksichtigt. Auf dieser Basis erfolgte die Erteilung uneingeschränkter Testate durch die beauftragten Wirtschaftsprüfer. Etwaige Korrekturen an den Jahresabschlüssen sind nicht erforderlich.“
Im Übrigen hätten die erhobenen Vorwürfe keinen Bezug zum Bereich der Apothekenabrechnung: „Die ARZ Service GmbH ist von einem möglichen Abrechnungsbetrug zum Nachteil der RZH Rechenzentrum für Heilberufe GmbH nicht betroffen.“