Großhandelskonditionen

Noweda schickt den Außendienst, AEP verspricht Top-Konditionen

, Uhr aktualisiert am 03.05.2024 10:50 Uhr
Berlin -

Nach Gehe/AHD und Phoenix reagiert auch die Noweda auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Zulässigkeit von Skonti beim Einkauf verschreibungspflichtiger Medikamente. Die Ankündigung ist kurz und knapp: Die Genossenschaft will die Details im persönlichen Gespräch klären. Auch AEP kündigt Kürzungen an.

„Aufgrund des BGH-Urteils vom 8. Februar 2024 müssen die mit unseren Kundinnen und Kunden getroffenen Vereinbarungen zeitnah angepasst werden“, so die Noweda in einem Statement, das in Kürze auch als Brief an die Apotheken geschickt werden soll. „Unser Außendienst wird sich hierzu in Kürze mit den Apotheken in Verbindung setzen.“

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vertrieb stehen damit intensive Wochen an. Insbesondere die großen Verbünde hatten sich bislang über das Skonto gute Konditionen gesichert.

Auch AEP hat ein Schreiben an seine Kunden geschickt; Man habe den Fall „juristisch unter allen Aspekten prüfen“ lassen. „Nach intensiver Beratung kommen wir nicht umhin, unser Konditionenmodell anzupassen. Hierauf bereiten wir uns gerade vor, damit Sie weiterhin verlässlich und rechtssicher von AEP-Top-Konditionen profitieren.“

Man wolle auch in Zukunft ein „starker, fairer und transparenter Partner im Pharmagroßhandel“ bleiben. „Im Zuge der notwendigen Neuorientierung werden wir Ihnen mit optimalen Einkaufskonditionen zur Seite stehen und Ihre Apotheke vor Ort stärken. Diesbezüglich kommen wir zeitnah auf Sie zu.“

Zuerst hatte Gehe/AHD die Kunden am Dienstag informiert, dass Skonto auf Rx gestrichen wird, wenn dadurch der Rabatt insgesamt über dem gesetzlich zulässigen Aufschlag von 3,15 Prozent liegt, also einen Nachlass von 3,05 Prozent überschreitet. Phoenix stimmte die Kunden auf eine Anpassung der Konditionen ein, kündigte aber ebenfalls Besuche vom Außendienst an.

Für den Großhandel ist die Situation heikel. Einerseits darf keinesfalls der Eindruck entstehen, man versuche das Urteil mit anderen Bausteinen zu umgehen. Andererseits sitzen bei der juristischen Beratung stets gleich mehrere Kartellrechtler mit am Tisch, denn mittlerweile teilen nur noch eine Handvoll Lieferanten den Markt unter sich auf.

Vor allem aber weiß der Großhandel, dass ihn die Umstellung selbst empfindlich treffen könnte. Er könnte nicht nur Kunden verlieren; eine Streichung des Skontos könnte auch zu späteren Zahlungen seitens der Apotheken führen, was wiederum die eigene Liquidität empfindlich treffen könnte.

Beobachter vermuten, dass die Großhändler ihren Handelsspannenausgleich oder ähnliche Instrumente zum Rabattausschluss streichen und alternative Vergünstigung für zusätzliche Leistungen anbieten. Im Fall von Phoenix, so wird gemutmaßt, könnte auch die Mitgliedschaft bei Gesund.de in die Waagschale geworfen werden. Die Genossenschaften wiederum könnten die Dividende anpassen.

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