Die Versandapotheke DocMorris kämpft ebenso hartnäckig wie erfolglos für ihr neues Bonusmodell: Das Oberlandesgericht Köln (OLG) hat eine Beschwerde der Zur Rose-Tochter gegen ein vom Landgericht Köln verhängtes Ordnungsgeld von 150.000 Euro zurückgewiesen. Gleichzeitig kündigten die Richter härtere Strafen an, sollte DocMorris die Rx-Prämie weiterhin anbieten.
Nach dem Verbot von Rx-Boni hatte die Versandapotheke auf eine Prämie umgestellt: Die Kunden erhalten aktuell bis zu 20 Euro gutgeschrieben, wenn sie verschreibungspflichtige Arzneimittel bestellen und gleichzeitig einen Fragebogen zu ihrer Medikation ausfüllen.
Die Apothekerkammer Nordrhein sieht in dem Modell eine Umgehung des Boni-Verbots und hat DocMorris abgemahnt. Das Landgericht Köln hat gegen die Prämie sowie eine leicht veränderte Variante davon jeweils eine einstweilige Verfügung erlassen.
Da die Versandapotheke trotzdem weitermacht, fordert die Apothekerkammer Strafen – mit Erfolg: Das Landgericht hatte bereits zweimal ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt.
Mit dem jetzt bestätigten Ordnungsgeld sind es insgesamt 350.000 Euro. „Sollte es zu erneuten Verstößen kommen, wird die Schuldnerin mit noch empfindlicheren Sanktionen rechnen müssen“, heißt es in der aktuellen Begründung des Gerichts.
Jetzt bleibt abzuwarten, ob die Versandapotheke es auf weitere Verfahren ankommen lässt. Zur Stunde wird die Prämie noch beworben.
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