Nachdem das Rx-Boni-Verbot endgültig vor Gericht durchgesetzt war, hatten einzelne Versandapotheken ihre Rabatte als Medikationschecks getarnt. DocMorris hat dies nach Zahlung mehrerer Ordnungsgelderzwischenzeitlich eingestellt. Der ebenfalls niederländische Konkurrent Postpills bietet dagegen weiterhin Prämien von bis zu 25 Euro an, wenn die Kunden beim Kauf verschreibungspflichter Arzneimittel an einer Anwendungsbeobachtung teilnehmen. Das Landgericht Berlin hat auch dieses Modell bereits verboten, das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.
Postpills bietet seinen Kunden bereits seit Herbst 2012 eine „Vergütung für die Anwendungsbeobachtung“ an. Die Kunden müssen dabei einmal pro Quartal einen Fragebogen zu ihrem Wohlbefinden ausfüllen. Die Prämie beträgt bis zu 25 Euro für jedes parallel bestellte verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Weil die Versandapotheke ein Postfach in Chemnitz unterhält, hatte die Sächsische Landesapothekerkammer (SLAK) den Fall an die ABDA weitergegeben. Doch letztlich war es die Apothekerkammer Nordrhein, die den Verband Sozialer Wettbewerb einschaltete. Der Verband hat am 11. Dezember vor dem Landgericht Berlin ein Urteil gegen Postpills erstritten.
Das Gericht sah in der Prämie eine unzulässige Umgehung der Preisbindung. Postpills koppele die Gewährung des wirtschaftlichen Vorteils ausdrücklich an die nächste Bestellung. Auch die Höhe der Prämie hänge vom Bestellwert ab.
Postpills hatte die Zahlungen vor Gericht verteidigt: Es handele sich dabei um eine Aufwandsentschädigung. Es sei die Entscheidung der Versandapotheke, für die Anwendungsbeobachtung eine Vergütung zu zahlen.
Doch damit drang die Versandapotheke nicht durch: Das Ausfüllen eines Fragebogens sei keine Unannehmlichkeit für den Kunden, der eine Entschädigung rechtfertige. Aus der Auswertung könne Postpills auch keinen „herausgestellten Erkenntnisgewinn“ ziehen: Die Fragebögen würden schließlich anonym und ohne Bezug zu eingenommenen Arzneimitteln ausgefüllt.
Noch ist nicht bekannt, ob Postpills gegen das Urteil in Berufung geht. Geschäftsführer Dr. Eugene van Eekelen wollte sich auf Nachfrage zu dem Verfahren nicht äußern. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, weil das Gericht die Entscheidung in den Niederlanden zustellen muss, was für gewöhnlich länger dauert.
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