DocMorris muss eine Viertel Million Euro Strafe wegen unzulässiger Rx-Boni zahlen. Das Landgericht Köln verhängte erneut ein Ordnungsgeld gegen die niederländische Versandapotheke. Eine Apothekerin aus Berlin hatte einen Testkauf durchgeführt und dabei belastendes Material zugeschickt bekommen. Da die Versandapotheke schon mehrfach gegen eine einstweilige Verfügung verstoßen hat, verhängten die Richter das höchstmögliche Ordnungsgeld von 250.000 Euro.
Das Landgericht hatte DocMorris schon im Mai 2013 verboten, für einen Arzneimittelcheck zu werben, bei dem Rezeptbestellungen mit bis zu 20 Euro vergütet wurden. Im August desselben Jahres sowie im Januar 2014 hatte das Gericht jeweils Ordnungsgelder gegen DocMorris verhängt, zuletzt in Höhe von 150.000 Euro.
Jetzt musste sich die Versandapotheke erneut vor Gericht verantworten: Eine Berliner Apothekerin hatte im Januar eine Testbestellung aufgegeben. Zusammen mit der Lieferung hatte sie Werbeunterlagen von DocMorris erhalten, in denen erneut auf die Boni verwiesen wurde.
Die Apothekerin hatte die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) eingeschaltet, die schon in den anderen Verfahren gegen DocMorris vorgegangen war. Die Kammer beantragte mit Erfolg ein neues Ordnungsgeld. Das Landgericht sah bei der mündlichen Verhandlung Anfang Oktober keinerlei Veranlassung, an der Glaubwürdigkeit der Apothekerin zu zweifeln.
Bei dem verhängten Ordnungsgeld hat sich das Gericht laut Beschluss „davon leiten lassen, dass es sich um den dritten Verstoß gegen das gerichtliche Unterlassungsverbot gehandelt hat“. Die im zweiten Ordnungsgeldverfahren geäußerte Erwartung, DocMorris habe sich letztlich dem gerichtlichen Druck gebeugt, habe sich als „Luftblase“ erwiesen, stellen die Richter fest. Beim vorherigen Beschluss hatten die Richter DocMorris aufgrund dieser Erwartung „nur“ zu 150.000 Euro verurteilt.
Der dritte Verstoß sei auch „bewusst und absichtlich erfolgt“, heißt es im Beschluss. Auf den Werbeunterlagen war „Stand: 15.10.2013“ aufgedruckt. Insofern nahmen die Richter DocMorris nicht ab, es könne sich um einen einmaliges Versehen gehandelt haben. Die Werbemittel seien offensichtlich gedruckt worden, Monate nachdem DocMorris diese Werbung verboten worden sei. Dass ausgerechnet nur die Testkäuferin versehentlich die Unterlagen geschickt bekommen habe, sei zudem eine sehr lebensfremde Annahme.
Die erneute Werbeaktion zeige, dass sich die Versandapotheke weder von dem Verbot, noch von den verhängten Ordnungsgeldern von nunmehr 600.000 Euro beeindrucken lasse. „Straferschwerend wertet die Kammer auch, dass die bisher rechtskräftig verhängten Ordnungsgelder von der Schuldnerin – jedenfalls bislang – nicht gezahlt worden sind“, heißt es im Beschluss. Auch dies zeige, dass DocMorris nicht gewillt sei, sich an geltendes Recht zu halten.
Die Apothekerkammer Nordrhein freut sich über den Beschluss und lädt alle Apotheker ein, auf mögliche Verstöße von DocMorris oder anderen Versandapotheken aufmerksam zu machen.
Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen, der die AKNR vertritt, spielt den Ball zu den Krankenkassen: „Es muss nun die Frage gestellt werden, wie lange es sich deutsche Krankenkassen noch erlauben können, mit Leistungserbringern, die keinerlei Bereitschaft zeigen, sich an Recht und Gesetz zu halten, zusammenzuarbeiten ohne hier eine Mitverantwortung zu tragen.“
Douglas zufolge wurde zwischenzeitlich die Generalstaatsanwaltschaft in Köln mit dem Eintreiben der Ordnungsgelder betraut.
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