Rx-Boni: Neues EuGH-Verfahren Patrick Hollstein, 13.07.2023 10:46 Uhr
Es ist so weit: Sieben Jahre nach seinem umstrittenen Urteil zu Rx-Boni bekommt der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Gelegenheit, sich erneut mit dem Thema zu befassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Streit zwischen Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) und DocMorris zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Die AKNR kämpft seit Jahren in verschiedenen Prozessen gegen die Rx-Boni von DocMorris und Shop Apotheke. Nachdem der EuGH im Oktober 2016 zugunsten der niederländischen Versender entschieden hatte, war DocMorris gegen die Kammer vorgegangen und fordert nicht weniger als 14 Millionen Euro Schadenersatz.
Der BGH hat das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH vorgelegt. Der soll nicht klären, ob die Kammer eine Entschädigung zahlen muss, sondern sich noch einmal grundsätzlich mit der Frage befassen, ob in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Versandapotheken mit unmittelbar wirkenden Preisnachlässen und Zahlungen werben dürfen. Konkret geht es um § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG), nach dem zwar bestimmte Geldbeträge vom Zuwendungsverbot ausgenommen sind – nicht aber, wenn sie entgegen den Preisvorschriften nach Arzneimittelgesetz oder Sozialgesetzbuch (SGB V) gewährt werden. Als Folge des EuGH-Urteils war die Rx-Preisbindung aus dem Preis- ins Sozialrecht überführt worden.
Die Karlsruher Richter hatten schon länger eine Chance für ein erneutes Verfahren vor dem EuGH gesucht und die Entscheidung aus Luxemburg und insbesondere die Vorlage des Oberlandesgerichts Düsseldorf wiederholt offen kritisiert. Die Beurteilung des EuGH aus dem Jahr 2016 habe maßgeblich auf ungenügenden Feststellungen des vorlegenden Gerichts beruht, so der BGH in einem früheren Urteil. „Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass in anderen Verfahren, in denen die Frage der Vereinbarkeit des deutschen Arzneimittelpreisrechts mit dem Primärrecht der Europäischen Union in Streit steht, diese Feststellungen nachgeholt werden können, so dass ein erneutes Vorabentscheidungsersuchen in Betracht kommt.“
Diese Chance ist jetzt da. Erst danach wird es wieder um die Frage gehen, wer wem welche Entschädigungen schuldet.