Die Schnäppchen-Plattform MyDealz hat einen unzulässigen Gutschein der Versandapotheke DocMorris entfernt. „Leider wurde uns von unserem Anwalt in diesem speziellen Fall geraten den Beitrag zu entfernen, da sonst mit fast 100 Prozent Wahrscheinlichkeit eine einstweilige Verfügung gegen uns erwirkt wird, die es sehr schwer machen würde Euch überhaupt noch DocMorris-Deals posten zu lassen“, heißt es in einer Mitteilung.
Ein Nutzer hatte auf ein Angebot der niederländischen Versandapotheke hingewiesen und den entsprechenden Gutscheincode gepostet. Damit erhielt man im Webshop bei Bestellung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels fünf Euro Rabatt auf die gesetzliche Zuzahlung. Solche Rx-Boni verstoßen gegen die Preisbindung und sind damit unzulässig.
Auf Nachfrage hieß es bei DocMorris zunächst, der Gutschein sei als Entschädigung für die Unannehmlichkeiten während des Poststreiks an Bestandskunden verschickt worden. Tatsächlich wurde der Rabatt im Webshop aber auch ohne Login ausgegeben. Obwohl das Angebot laut MyDealz bis Ende Oktober laufen sollte, wurde der Gutscheincode zwischenzeitlich von DocMorris gesperrt.
Möglicherweise fürchtete man in Heerlen erneut von der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) vor den Kadi gezerrt zu werden. Diese hat schon in verschiedenen Verfahren zu Rx-Boni Ordnungsgelder gegen DocMorris erwirkt – die die Versandapotheke allerdings schuldig geblieben ist.
Vor Gericht lässt sich die AKNR für gewöhnlich von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen vertreten. Diesmal hat MyDealz Post aus Freiburg erhalten. Man sei aufgefordert worden, den Beitrag zu entfernen, schreiben die Betreiber der Plattform. Zwar sei man der Meinung, dass der bloße Hinweis auf Gutscheine und Rabattaktionen keinen Verstoß darstellen könne, auf Anraten des eigenen Anwalts wurde der Deal aber dennoch entfernt.
MyDealz klärt die Nutzer selbst auf: „Hintergrund ist, dass die Apothekerkammer die Rechtsauffassung vertritt, dass ein Rabatt auf 'preisgebundene Arzneimittel' in Deutschland rechtswidrig ist und die Bewerbung eines solchen Rabattes dadurch ebenfalls nicht erlaubt ist.” Sogar auf die einstweilige Verfügung gegen DocMorris verweisen die Betreiber.
Der Gutschein sei zudem auch von DocMorris bereits deaktiviert worden, heißt es weiter. „Das und die Vermeidung unnötiger Rechtskosten, bei nur sehr geringer Aussicht auf Erfolg, brachte uns zu dem Entschluss, den Deal zu entfernen“, so die Betreiber. Auch ein paar Kommentare habe man in diesem Zusammenhang gelöscht.
Die Nutzer werden dennoch beruhigt, dass es sich definitiv um eine direkte Angelegenheit zwischen dem Plattformbetreiber und den Anwälten der Apothekerkammer handele. Für den Dealersteller bestehe keinerlei Risiko, versichert MyDealz. Solche Fälle habe man als Betreiber immer wieder mal und sei damit bisher auch rechtlich, bis auf eine Hand voll Ausnahmen, in den vergangenen acht Jahren immer sehr gut durchgekommen.
Aktuell sind solche Rx-Boni eindeutig unzulässig, da sie gegen die Arzneimittelpreisbindung verstoßen. Doch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) liegt derzeit ein Vorlageverfahren des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG), das genau dies infrage stellt. Die Luxemburger Richter sollen klären, ob sich auch ausländische Versandapotheken an die deutschen Preisvorschriften halten müssen. Im Ausgangsstreit ging es um DocMorris-Boni für die Deutschen Parkinson Gesellschaft (DPG). Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.
Der EuGH hat bereits die Stellungnahmen wurden bereits eingeholt. Neben der deutschen Regierung haben sich auch Schweden, Italien und die Niederlande zu dem Fall geäußert. Ob es überhaupt zu einer mündlichen Verhandlung in Luxemburg kommt, steht noch nicht fest. Die Richter können auch auf Aktenlage entscheiden. Für DocMorris hängt sehr viel von der Entscheidung ab – es geht um nicht weniger als die Zukunft des Rx-Geschäfts.
APOTHEKE ADHOC Debatte