Kammer streitet mit Elac und easy APOTHEKE ADHOC, 12.04.2013 12:31 Uhr
Wettbewerbsrechtlich sind Apotheker bei Rx-Boni von 1 Euro auf der sicheren Seite: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2010 eine geringe Werbezugabe für zulässig erklärt. Berufsrechtlich sieht der Fall anders aus. Hier liegt es im Ermessen der zuständigen Aufsicht. Die Apothekerkammer Berlin geht rigoros gegen elf Bonus-Apotheker vor. Es handelt sich um Franchisenehmer von easy und Partner von Elac Elysée (Guten Tag Apotheken), wobei im zweiten Fall die Rabatttaler der Pluspunkt-Apotheken gemeint sein dürften. Den Fall muss nun das Verwaltungsgericht klären.
Die Kammer wirft den Apothekern vor, mit ihren Rx-Boni gegen die gesetzlichen Vorschriften der Preisbindung verstoßen zu haben, und fordert eine Geldstrafe von 2500 Euro für einen gemeinnützigen Zweck. Auch Elac-Chef Rolf Spielberger ist betroffen und hat wie seine Kollegen Widerspruch eingelegt.
Konkret geht es um Werbeaktionen im November und Dezember 2010 sowie im Jahr 2011. In allen Fällen hatten die Apotheker ihren Kunden pro verschreibungspflichtigem Medikament einen Rabatt von 1 Euro gewährt.
Die Apotheker wähnen sich auf sicherem Eis: „Wenn wir keine Erfolgsaussichten sehen würden, würden wir nicht dagegen vorgehen“, so Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas, der Spielberger und einige weitere Apotheker vertritt. Die 2500 Euro würden so schnell nicht gezahlt.
Noch immer ist nicht abschließend geklärt, wie hoch die Bagatellgrenze für Rx-Boni ist und ob sie pro Rezept oder pro Arzneimittel gilt. Der BGH wird Anfang Mai das Bonusmodell der Versandapotheke mycare verhandeln und vermutlich die genaue Grenze festlegen. Die arzneimittelrechtliche Preisbindung bleibt davon aber unberührt.