In den Streit um Rx-Boni wird sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht einschalten. Ein easy-Apotheker hatte gegen das Urteil des Landesberufsgerichts für Heilberufe in Rheinland-Pfalz Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Karlsruher Richter nahmen den Fall nicht an. Die Landesapothekerkammer begrüßt die Entscheidung.
Der Franchisenehmer von easy hatte wie viele seiner Kollegen seinen Kunden für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel einen Einkaufsgutschein von einem Euro gewährt. Daraufhin leitete die Kammer ein Verfahren ein. Die Richter sahen in den Rabatten einen Verstoß gegen die Preisbindung. Die Systemzentrale von easyApotheke hatte das Verfahren des Partners unterstützt.
Laut Kammer ist die Entscheidung aus Karlsruhe unanfechtbar und endgültig. Das Gericht habe die Verfassungsbeschwerde Ende März einstimmig abgelehnt. Damit blieben der Preis für rezeptpflichtige Arzneimittel in jeder Apotheke des Landes gleich und Rx-Boni verboten.
Geringe Rabatte auf rezeptpflichtige Arzneimittel sind laut Bundesgerichtshof (BGH) aus wettbewerbsrechtlicher Sicht zulässig. Berufsrechtlich liegt die Entscheidung immer im Ermessen der zuständigen Aufsichtsbehörden.
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