Rx-Boni

Drachentaler kosten 1500 Euro

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Berlin -

Die Gewährung von Drachentalern kommt die Neue-Apotheke aus dem westfälischen Herne teuer zu stehen: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte eine Ordnungsverfügung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL). Auch das später verhängte Zwangsgeld von 1500 Euro wurde vom Gericht bestätigt.

Kunden der Apotheke hatten beim Einlösen ihrer Rezepte die Drachentaler erhalten: Für das erste Rx-Arzneimittel gab es zwei Taler, für jedes weitere einen Taler zusätzlich. 20 Drachentaler konnten gegen einen Einkaufsgutschein in Höhe von 10 Euro eingetauscht werden.

Die Kammer forderte die Apothekerin im Mai 2013 auf, die Bonusaktion zu unterlassen. Inhaberin Annegret Koglin passte ihre Boni an und gewährte pro Rezept maximal zwei Taler im Gegenwert von je 50 Cent. Sie berief sich auf die uneinheitliche Rechtsprechung zu Rx-Boni und behielt ihr System danach bei.

Kurz darauf folgte die Ordnungsverfügung der Kammer, gegen die Koglin klagte. Aus Sicht der Kammer stellt jeder Rx-Bonus einen Verstoß gegen die Preisbindung dar, der berufsrechtlich geahndet werden kann. Die Apothekerin hielt dagegen, die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle sei nicht auf das Berufsrecht übertragbar.

Das Gericht hatte zunächst die Forderung der Apothekerin auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt. Am 15. Januar gaben die Richter der Apothekerkammer auch in der Sache recht: Die Kammer durfte die Boni untersagen.

Die Apothekerin fühlte sich ungerecht behandelt, weil die Kammer nicht gegen alle Bonussysteme vorgegangen sei. Doch das Verwaltungsgericht verwies darauf, dass es keine Gleichbehandlung im Unrecht gebe. Zudem sei das Einschreiten der Kammer kein Einzelfall, sie sei auch gegen andere Apotheken vorgegangen.

Damit war aus Sicht der Richter auch das Zwangsgeld von 1500 Euro gerechtfertigt. Schließlich habe die Apothekerin gegen die Ordnungsverfügung verstoßen.

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