Rx-Boni: DocMorris will vor den EuGH Patrick Hollstein, 15.05.2024 13:39 Uhr
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Preisbindung schienen die niederländischen Versender im Vorteil zu sein. Doch nach zehnjährigem Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht München nun Rx-Boni für unzulässig erklärt. DocMorris will in Berufung gehen.
„Nach Auswertung der Urteilsgründe bleibt DocMorris bei ihrer Rechtsauffassung und wird daher Revision gegen die Entscheidung des OLG München einlegen“, erklärt ein Sprecher auf Nachfrage. „Im Interesse der Patientinnen und Patienten wird DocMorris alle weiteren notwendigen juristischen Schritte unternehmen.“
Man gehe weiterhin davon aus, dass die Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2016 Bestand haben werde. „Der EuGH hat entschieden, dass ein Rabattverbot bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gegen Unionsrecht verstößt, weil es EU-ausländische Versandapotheken im Wettbewerb benachteiligt.“
Aktuell lägen bereits weitere Fragen hinsichtlich der Werbung beim Bezug von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln beim EuGH, so der Sprecher weiter. „Der Europäische Gerichtshof ist die relevante Instanz, um über die europarechtskonformen Bedingungen des Wettbewerbs im deutschen Apothekenmarkt zu entscheiden.“