DocMorris muss wieder 100.000 Euro zahlen Alexander Müller, 28.06.2013 09:51 Uhr
Die Versandapotheke DocMorris muss erneut 100.000 Euro Ordnungsgeld wegen ihrer Rezeptprämie bezahlen. Aus Sicht des Landgerichts Köln hat die Zur Rose-Tochter vorsätzlich gegen einen Beschluss des Gerichts verstoßen. Es ist bereits die zweite Strafe in dieser Höhe: Das Oberlandesgericht Köln hatte zuletzt schon ein Ordnungsgeld in zweiter Instanz bestätigt. Geklagt hatte in beiden Verfahren die Apothekerkammer Nordrhein, die auch gegen das neue Bonusmodell von DocMorris vorgeht.
Seit dem Rx-Boni-Verbot bietet die Versandapotheke ihren Kunden Prämien für die Teilnahme an einem Medikationscheck: Wer Rx-Medikamente bestellte und den Fragebogen ausfüllte, erhielt eine Gutschrift von bis zu 15 Euro. Einen Euro Rabatt auf jede Rezeptzeile gab es außerdem. Im April wurde die Prämie auf 20 Euro erhöht, der Barrabatt dafür gestrichen.
Das Landgericht Köln hatte das erste Modell auf Antrag der Apothekerkammer bereits im November 2012 per einstweiliger Verfügung untersagt. DocMorris hatte die Prämie trotzdem weiter angeboten, so dass die Kammer im März das erste Ordnungsgeld durchsetzen konnte.
Weil DocMorris wieder nicht reagierte, forderte die Kammer ein neues Ordnungsgeld wegen der 15-Euro-Prämie. Das Landgericht bestätigte dies nun: Die Versandapotheke habe ihr Verhalten sogar nach Zustellung des ersten Ordnungsgeldbeschlusses in identischer Form noch fast zwei Wochen lang fortgesetzt. Diese vorsätzliche Missachtung der einstweiligen Verfügung rechtfertige ein weiteres empfindliches Ordnungsgeld, heißt es zur Begründung.
Dass DocMorris mittlerweile eine andere Prämie anbietet, fällt den Richtern zufolge kaum ins Gewicht. Schließlich verstoße auch dieses Modell gegen das Arzneimittelpreisrecht, wie das Gericht in einem weiteren Verfahren bereits festgestellt habe.
Diese 20-Euro-Prämie bietet DocMorris bis zur Stunde an. Die Apothekerkammer hat mit dem Beschluss des Landgerichts in der Tasche auch in diesem Fall bereits ein Ordnungsgeld beantragt. Eine Entscheidung hierzu gibt es aber noch nicht.