Aponow geht gegen Gratisversand vor Alexander Müller, 15.07.2014 10:29 Uhr
Der Streit um Rx-Boni wird um eine Facette reicher: Ordermed-Chef Markus Bönig hat die Bodyguard-Versandapotheke (Einhorn Apotheke, Pforzheim) abgemahnt, weil diese – wie die meisten Versender – bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einen Gratisversand anbietet. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, könnte es das nächste Grundsatzurteil zum Versandhandel geben.
Die Bodyguard-Apotheke erlässt ihren Kunden bei Bestellung von Rx-Arzneimitteln grundsätzlich die Versandgebühren. Bei OTC- und Freiwahl-Artikeln gibt es dagegen einen Mindestbestellwert von 25 Euro, ansonsten kostet die Lieferung 3,95 Euro extra.
Solche Modelle sind im Versandhandel üblich: DocMorris/Zur Rose, die Europa Apotheek Venlo, Sanicare oder Mycare – alle sind nur bei Rx-Arzneimitteln immer versandkostenfrei. Meist gibt es zusätzlich Freiumschläge zum Einsenden der Rezepte.
Bönigs Anwalt, Dr. Morton Douglas von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen, sieht darin einen Verstoß gegen das Rx-Boni-Verbot: „Mit der Rezeptabgabe ist ein Gegenwert verknüpft. Wenn die Versandapotheke nur bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln oder dem Überschreiten von Schwellenwerten auf Versandgebühren verzichtet, ist das eine wirtschaftliche Vergünstigung.“
Jetzt müsse geklärt werden, wie weit die gesetzliche Neuregelung reiche, sagt Douglas. „Wenn der Gesetzgeber gar keine Rx-Boni will, ist der Gratisversand in dieser Form auch unzulässig“, so der Rechtsanwalt.
Immerhin habe die Regierung die Regelung mit dem Verbot von Zugaben noch weiter verschärft. Es sei nicht einzusehen, dass Vor-Ort-Apotheken Vergünstigungen ab dem ersten Cent verboten würden, während Versandapotheken Vorteile von 3,95 Euro gewähren dürften.
Mit der Einsparung versuche die Bodyguard-Apotheke gezielt, Rezepte zu sich zu leiten, heißt es in der Abmahnung. Das ergebe sich schon aus der Tatsache, dass die Vergünstigung nur beim Einlösen von Verschreibungen gewährt werde, der Kunde aber ansonsten Versandkosten zahlen müsse. Die Versandapotheke soll eine Unterlassungserklärung abgeben.
Douglas hat vor Gericht schon erstritten, dass sich auch ausländische Versandapotheken an die deutschen Preisvorgaben halten müssen, wenn sie hierzulande Patienten beliefern. In dem Verfahren gegen die niederländische Europa Apotheek Venlo (EAV) hatte Douglas die klagende Apothekerin aus Darmstadt vertreten. Zwischenzeitlich hat auch der Gesetzgeber noch einmal klargestellt, dass Rx-Boni grundsätzlich unzulässig sind.
Gerade für Versandapotheken war das ein harter Schlag. Denn ohne zusätzliche Anreize kommen sie kaum an Rezepte. Anbieter wie DocMorris versuchen daher, ihren Kunden auf Umwegen doch noch Vorteile zu verschaffen. Die Gerichte sind mittlerweile aber auf eine strikte Auslegung des Boniverbots eingeschwenkt.
Dass Bönig keinen der großen Versender abmahnt, sondern die Bodyguard-Apotheke aus dem baden-württembergischen Pforzheim, ist vermutlich kein Zufall. Apothekerin Christl Kraus hatte Bönig zuvor für sein neues Bestellportal Aponow abgemahnt. Dabei ging es um Verstöße gegen die Preisauszeichnung, fehlende Pflichttexte und Warnhinweise. Diese Kinderkrankheiten wie fehlende Grundpreise wurden Douglas zufolge inzwischen behoben.