Rx-Boni

Bären haben Ärger mit Kuschelsocken

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Berlin -

Der Streit um Zugaben bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ist noch lange nicht ausgefochten. Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH) in dieser Woche erneut erklärt, dass Rx-Boni unzulässig sind. Doch jetzt gibt es wieder Ärger. Diesmal geht es um Geschenkpapier und Socken.

Mitglieder des Verbundes Bären-Apotheken hatten ihren Kunden verschiedene Prämien beim Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel gewährt. Bei Abgabe eines Rezeptes gab es im November Geschenkpapier geschenkt. Die Januar-Aktion war ähnlich, hier gab es Gutscheine für ein Paar Kuschelsocken.

Die Wettbewerbszentrale sieht in den Prämien einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG). Demnach seien Zuwendungen verboten, wenn sie nur in Verbindung mit der Einlösung eines Rezeptes gewährt würden.

Nach einer Verschärfung des HWG im August 2013 sind auch geringwertige Zuwendungen oder Werbegaben unzulässig, wenn sie gegen die Preisvorschriften nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) verstoßen.

Mit dieser Klarstellung wollte der Gesetzgeber auch Einkaufsgutscheine verbieten, die im Zusammenhang mit der Abgabe von Rx-Medikamenten ausgegeben werden. Die Wettbewerbszentrale will nun offenbar klären lassen, ob dies auch für Sachzugaben gilt.

Ob alle oder nur einzelne Bären-Apotheken an der Aktion teilgenommen haben, ist nicht bekannt. In Nordrhein-Westfalen gehören rund 20 Apotheken zu der Kooperation mit dem lila Bären.

Hinter dem Konzept steht das Ehepaar Eiberger. Apothekerin Heidi Eiberger hatte schon 1993 in Selm eine Apotheke unter der Marke eröffnet, weitere Filialen folgten. Ihr Mann Peter Eiberger war lange Jahre Geschäftsführer der Apothekenkooperation Elac Elysée (Guten-Tag-Apotheken). Doch seit dem Sommer 2012 kümmert er sich nur noch um die Bären-Apotheken. Eine doppelte Mitgliedschaft der Apotheken hatte Elac allerdings ausgeschlossen.

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