Rx-Boni sind verboten. Trotzdem kämpfen die Bären-Apotheken nach wie vor um ihre Kuschelsocken. Aktuell musste der Verbund aus Nordrhein-Westfalen eine Schlappe hinnehmen: Die Zugabe von Socken auf Rezept bleibt bis zum Ausgang des Verfahrens verboten. Generell haben die Richter große Zweifel an der Rechtmäßigkeit solcher Zugaben.
Die Bären-Apotheken hatten ihre Kunden mit verschiedene Prämien gelockt: So konnten im Januar bei Abgabe eines Rezeptes Gutscheine für ein Paar Kuschelsocken eingelöst werden. Die Wettbewerbszentrale sah in den Prämien einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und mahnte die Apotheken ab. Demnach sind Zuwendungen verboten, wenn sie nur beim Einlösen eines Rezeptes gewährt werden.
Die Wettbewerbszentrale verfolgte den vermeintlichen Verstoß allerdings nicht weiter. Denn zwischenzeitlich hatte sich die Kammer Westfalen-Lippe eingeschaltet und mehreren Apotheken die Abgabe von Kuschelsocken auf Rezept untersagt.
Dagegen klagen nun die betroffenen Apotheken. Das Verwaltungsgericht Münster lehnte jetzt in zwei Fällen ab, dass die Prämien bis zum Ausgang des Hauptsacheverfahrens zugelassen bleiben. Die Richter sehen einen Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV): Deren Bestimmungen würden auch dann verletzt, wenn zwar der korrekte Preis für ein Arzneimittel angesetzt werde, ein an den Kauf gekoppelter Vorteil den Erwerb aber wirtschaftlich günstiger erscheinen lasse. Der konkrete Wert der Zugabe sei dabei egal.
Aus diesem Grund sei das Verbot der Prämien „aller Voraussicht nach rechtmäßig“, so die Richter. Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung überwiege das private Interesse der Apotheken an einer Aufschiebung. Die praktizierte Gewährung von Vorteilen gefährde die flächendeckende und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln unmittelbar und habe zudem eine negative Vorbildwirkung.
Der Anwalt der Bären-Apotheken, Dr. Morton Douglas, hatte nach der Abmahnung der Wettbewerbszentrale argumentiert, dass das HWG geringwertige Sachzugaben nach wie vor erlaube. Die gewährten Prämien hätten einen Gegenwert von 30 Cent – wenn die Socken nicht zulässig seien, müsse auch die Apotheken Umschau verboten werden, argumentierte der Anwalt damals.
Hinter dem Bären-Apothekenverbund steht das Ehepaar Eiberger: Apothekerin Heidi Eiberger hatte 1993 in Selm die erste Apotheke unter dem Namen eröffnet, weitere Filialen folgten. Ihr Mann Peter war lange Geschäftsführer der Apothekenkooperation Elac Elysée. Seit 2012 kümmert er sich nur noch um die Bären-Apotheken.
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