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RWI: Genossenschaften fehlt Fachkompetenz

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Berlin -

Genossenschaften, Rechenzentren, Versorgungswerke: In den Vorständen und Aufsichtsräten der apothekereigenen Unternehmen sind viele Posten zu besetzen. Nicht selten werden verdiente Standesvertreter bedacht. Das gilt auch für die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank): Hier teilen sich Apotheker, Ärzte und Zahnärzte die zehn Posten der Anteilseigner im Aufsichtsrat. Kritik an dieser – nicht nur bei Heilberuflern üblichen – Praxis gibt es jetzt vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI): Den Experten zufolge bräuchten gerade Genossenschaftsbanken mehr Fachkompetenz in ihren Kontrollorganen.

Trotz eines hohen allgemeinen Ausbildungsstands – 52 Prozent haben ein Studium abgeschlossen – verfügten nur wenige Mitglieder in den Kontrollorganen von Banken über branchenspezifische Fachkompetenz, so das RWI. Während bei den Privatbanken immerhin noch 80 Prozent der Aufsichts- und Verwaltungsräte einen finanzwirtschaftlichen Hintergrund hätten, seien es bei den Genossenschaftsbanken nur 7,3 Prozent.

Laut Kreditwesengesetz müssen Mitglieder der Kontrollorgane deutscher Banken in Deutschland neben „Zuverlässigkeit“ auch eine „erforderliche Sachkunde“ besitzen. Auch wenn dieser Begriff nicht näher definiert ist, werden laut RWI in der Literatur drei Anforderungen abgeleitet: Jedes Mitglied muss in der Lage sein, das Geschäft zu verstehen, sich ohne externen Rat eine Meinung über die vom Vorstand verfolgte Strategie und die Risikosituation machen können und geeignete Maßnahmen zur Sanktionierung einleiten können.

Das RWI sieht hier „Defizite“: „Die derzeit existierenden Instrumente zur Qualifikationskontrolle seien zu schwach und die Anforderungen in Bezug auf die fachliche Qualifikation müssten genauer definiert werden, so die Experten. Kritisiert wird auch, dass die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) seit 2009 zwar standardmäßig die Qualifikation prüft – allerdings nur bei neu zu berufenden Mitgliedern.

Den Experten zufolge sollten für alle Aufsichtsräte die gleichen Anforderungen und Prüfmechanismen gelten, dazu zählten auch Fort- und Weiterbildungspflichten. Insbesondere Vorsitzende sollten vor ihrer Wahl ihre Qualifikation nachweisen müssen, da die gesetzlich definierten Mindestanforderungen an das Risikomanagement deren besondere Verantwortung betonten.

Gemeinsam mit dem Institut für Kredit- und Finanzwirtschaft an der Ruhr-Universität Bochum hat das RWI eine Abfrage bei mehreren hundert Banken durchgeführt. Im Schnitt verfügen demnach nur 27 Prozent der Aufsichts- oder Verwaltungsratsmitglieder über professionelle Branchenerfahrung, unter den Vorsitzenden liegt die Quote sogar nur bei knapp 13 Prozent.

Den Konflikt gerade bei Genossenschaftsbanken sehen die Experten auch: Zu hohe Anforderungen würden dem Grundgedanken der Proportionalität widersprechen und die Gewinnung von Mitgliedern deutlich erschweren. Allerdings seien gerade die politischen Amtsträger als „geborene“ Aufsichtsräte bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten kritisch zu bewerten.

Um mit dem Vorstand auf Augenhöhe kommunizieren zu können, kämen laut RWI vor allem ehemalige Vorstände aus dem Finanzsektor in Frage. Ob es tatsächlich Defizit gebe, müsse aber in einer Studie untersucht werden, bei der Qualifikation und Performance verglichen werden müssten.

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