Visavia

Rückschlag für Rowa

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Im andauernden Rechtsstreit um den Arzneimittelabgabeautomaten Visavia der Firma Rowa hat ein Apotheker aus Frankfurt einen Rückschlag hinnehmen müssen. Das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt gab in einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung vom 20. November dem Regierungspräsidium Darmstadt recht. Damit bleibt die sofortige Vollziehung des vorübergehenden Betriebsverbotes bestehen, teilte ein Sprecher des Gerichts gegenüber APOTHEKE ADHOC mit.

Der Apotheker hatte sich gegen den Bescheid der Behörde gewehrt und Widerspruch eingelegt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung entfällt laut Gericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs. Der Apotheker hatte mit der Klage vor dem VG Frankfurt versucht, bis zur endgültigen Klärung den Automaten weiterbetreiben zu können. Ohne Erfolg: „Nach summarischer Bewertung hat die Kammer die Bedenken des Regierungspräsidiums geteilt“, sagte der Gerichtssprecher.

Eine Entscheidung in der Sache ist damit noch nicht gefallen. Doch der Visavia in der Frankfurter Apotheker ist nach Angaben einer Mitarbeiterin derzeit nicht in Betrieb.

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