Arzneimittelabgabeautomat

Rowa mit Visavia vor Gericht Alexander Müller, 28.05.2008 16:01 Uhr

Berlin - 

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wird im August über den Arzneimittelabgabeautomaten Visavia der Firma Rowa verhandeln. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte einen Mannheimer Apotheker per Bescheid aufgefordert, den Betrieb seines Visavia-Automaten freiwillig einzustellen. Andernfalls drohe ein Betriebsverbot. Laut Behörde verstößt das Abgabeterminal gegen das Arzneimittelgesetz, die Apothekenbetriebsordnung und die Arzneimittelverschreibungsverordnung. Der Apotheker war der Aufforderung nicht nachgekommen und hat nun seinerseits mit Unterstützung der Anwaltskanzlei, die auch Rowa vertritt, gegen die Behörde geklagt.

Das Regierungspräsidium hatte nach Angaben der Kanzlei seine Bedenken gegen Visavia nicht präzisiert. Die Kanzlei will nun mit einer negativen Feststellungsklage beweisen, dass der Automat rechtlich nicht zu beanstanden ist. Sollte das Gericht die Klage im Hauptsacheverfahren abweisen, wäre der Betrieb damit noch nicht verboten, erklärte die Kanzlei ihren juristischen Kniff gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die Behörde dürfe in diesem Fall nur weiterhin behaupten, dass der Betrieb unzulässig ist.

Doch das Regierungspräsidium habe auf die Klage reagiert und angekündigt, eine Verbotsverfügung stehe unmittelbar bevor, räumte die Kanzlei ein. Sollte der Mannheimer Apotheker demnächst ein entsprechendes Schreiben bekommen, wäre die Feststellungsklage hinfällig und Rowa müsste direkt gegen das Verbot vorgehen. Auf Nachfrage konnte das Regierungspräsidium am Mittwoch keine genauen Angaben machen.

Die unsichere Rechtslage wirkt sich bei Rowa auf das Geschäft aus: „Ein wenig Zurückhaltung seitens der Apotheker haben wir schon gemerkt“, sagte Rowa-Sprecher Udo Weller gegenüber APOTHEKE ADHOC. Einige Apotheker hätten die Installation des Systems verschoben. Weller zufolge haben jetzt mehr als 20 Apotheken einen Visavia-Automaten - Ende 2007 waren es nach Angaben des Unternehmens 18.

Immerhin konnte Visavia im Einsatz einen Erfolg verbuchen: In der Nacht auf Mittwoch habe ein Automat ein gefälschtes Rezept erkannt, teilte die Kanzlei von Rowa mit. Ein Patient hatte auf seinem Rezept ein drittes Präparat selbst hinzugefügt. Mithilfe der Videoüberwachung und des eingezogenen Rezeptes sei der Mann identifiziert worden. Die Kanzlei werde nun Anzeige erstatten.