Das Landgericht Berlin prüft eine Reihe von Schadenersatzklagen von Unternehmen wegen Gebühren für Kartenzahlungen. Den Auftakt machte am Montag die Klage der Drogeriekette Rossmann gegen vier Spitzenverbände deutscher Banken, die das Girocard-System betreiben. Das Unternehmen fordert laut Gericht für überhöhte Händlergebühren bei Kartenzahlungen in den Jahren 2004 bis 2014 Schadenersatz in Höhe von rund 8,5 Millionen Euro. Zudem verlangt es die Erstattung der Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit. Ob die für Kartellrecht zuständige Zivilkammer noch am selben Tag eine Entscheidung fällt, war zunächst offen.
Dem Gericht liegen nach eigenen Angaben noch zehn weitere vergleichbare Fälle vor, nachdem eine Klage zurückgenommen wurde. Diese sollen jeweils bei mündlichen Verhandlungen in der Zeit vom 8. November bis 1. Dezember geprüft werden. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob es sich bei dem bis 2014 gültigen einheitlichen Händlerentgelt für Girocard-Zahlungen um eine unerlaubte Kartellabsprache handelte.
Händler in Deutschland haben damals beim Electronic-Cash-System für jeden Zahlungsvorgang mit der Giro- oder EC-Karte ein von den Bankverbänden festgelegtes, einheitliches Entgelt an die Bank gezahlt, die die Karte ausgegeben hat. Es betrug 0,3 Prozent des jeweiligen Umsatzes, mindestens aber 8 Cent. Für Umsätze an Tankstellen galt ein verringerter Satz. 2014 haben die deutschen Banken diese Praxis auf Druck des Bundeskartellamts aufgegeben.
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