Kommentar

Rosarotrabattvertrag

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Berlin -

Im Mai fällt die letzte große Portfoliobastion: Erstmals treten exklusive Rabattverträge der Barmer GEK in Kraft. Zunächst sind es nur 30 Wirkstoffe, bald sollen es 170 sein. Lange hatte die Kasse an ihren Sortimentsverträgen mit fast allen großen Generikaherstellern festgehalten. Das war vermutlich finanziell bequem für diese Unternehmen – und entspannt für die Apotheken. Jetzt legt die Barmer den Schalter um und setzt auf einen einzigen Rabattpartner. Die Versicherten werden mit recht schmeichelhaften Worten auf die neuen Regeln eingestimmt.

 

In ihrer Versichertenzeitschrift „Gesundheit konkret“ erklärt die Barmer, warum Rabattverträge nötig sind („39 Milliarden Euro Arzneimittelausgaben der GKV“), was sie bedeuten („Anderes Outfit – gleicher Wirkstoff“) und was sich damit ändert („Die Therapiefreiheit bleibt erhalten“). In den Geschäftsstellen und vielen Apotheken sollen Info-Flyer ausliegen, eine Hotline gibt es auch.

Weitere Erklärungen zu Ausschreibungen gibt es im Internet: „Bei der Auswahl der Partner legen wir neben dem Preis besonderen Wert auf eine gute Verträglichkeit und einfache Handhabung ihrer Produkte.“ Ihre Partnerwahl beschreibt die Kasse so: „Die Barmer GEK legt einen hohen Wert auf qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung. Daneben spielt natürlich der Preis eine Rolle.“

Daneben? Das kennen die Generikahersteller ein bisschen anders: „Der Auftraggeber ermittelt das wirtschaftlichste Angebot je Los, unter Berücksichtigung der gesamten Wertschöpfungskette“, heißt es in den Bewerbungsunterlagen. Noch deutlicher war die Vorgabe in der Zyto-Ausschreibung. „Zuschlagskriterien: Niedrigster Preis“, so die klare Ansage mit augenzwinkerndem Plural. Aber gegenüber den Versicherten versichert die Barmer auch, dass die Pharmahersteller von den Rabattverträgen profitieren – durch einen „teilweise gesicherten Umsatz“.

Im Grunde ist es ein netter Zug, dass die Barmer die Aufklärung ihrer Versicherten nicht komplett den Apotheken überlässt. Schade ist trotzdem, dass die Kasse nicht – wie zwischenzeitlich geplant – neue Wege bei den Rabattverträgen eingeschlagen hat. Stattdessen setzt auch sie auf das Alles-oder-Nichts-Prinzip. In der Praxis hat sich dieses Modell nicht bewährt. Die aktuellen AOK-Rabattverträge über Metformin und Metoprolol-Succinat oder der frühere über Omeprazol sind nur drei Beispiele, bei denen der Exklusivstatus eines Herstellers den Apothekern eine Menge Ärger eingebracht hat.

 

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