Apothekenkaufvertrag

Rollenverteilung à  la Celesio APOTHEKE ADHOC, 25.03.2009 19:33 Uhr

Berlin - 

Der Apothekenkaufvertrag der Celesio-Tochter Admenta zeigt, wie man sich im Neckartal die künftige Rolle der Apotheker vorstellt: In der Anlage zum Kaufvertrag findet sich ein Arbeitsvertrag für den bisherigen Inhaber und künftigen Apothekenleiter. Admenta weist die Kompetenzen klar zu.

„Der Arbeitnehmer übernimmt die Leitung der Apotheke.“ Dabei soll er alle „verkehrsüblichen Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten“ wahrnehmen, insbesondere das pharmazeutische Personal beaufsichtigen sowie auf die Einhaltung der Apothekenbetriebsordnung und aller sonstigen gesetzlichen Bestimmungen achten. Dem Arbeitnehmer wird dazu eine auf die Apotheke beschränkte Vollmacht erteilt.

Admenta macht auch seine Rechte als Arbeitgeber geltend: „Unbeschadet seiner Pflichten als Apothekenleiter(in) wird der Arbeitnehmer alle Fragen der Leitung der Apotheke vorher mit dem Arbeitgeber abstimmen. Er wird ihn über alle wesentlichen Vorgänge in der Apotheke informieren.“ Das Weisungsrecht des Arbeitgebers endet bei den Verpflichtungen, die sich aus Apothekengesetz und Apothekenbetriebsordnung ergeben.

Doch der Arm des Konzerns ist lang: „Dem Arbeitgeber sind insbesondere vorbehalten: Personalentscheidungen, zentraler Wareneinkauf, Festsetzung der Verkaufspreise, soweit diese nicht gesetzlich festgelegt sind, Entscheidungen über Einrichtung und Ausstattung der Apotheke sowie über Investitionen im Einzelfallwert von mehr als € 1000, Entscheidungen über Marketing und Werbung für die Apotheke.“