Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) hat im Streit um Exelon-Pflaster (Rivastigmin) eine Entscheidung der Vorinstanz kassiert und dem Originalhersteller Novartis Recht gegeben. Neuraxpharm muss jetzt sein Generikum neu gestalten.
Neuraxpharm hatte vor einem Jahr sein Präparat eingeführt, nachdem 2012 das Patent für den Wirkstoff abgelaufen war. Wie das Original besteht das Generikum aus einem runden Pflaster, das auf einer quadratischen Trägerfolie aufgebracht ist. Um das Pflaster sind Noppen angebracht, die ein Auslaufen des Klebstoffs verhindern sollen.
Das Landgericht Hamburg (LG) hatte sich nicht an der Ähnlichkeit gestört: Durch Umverpackung, Gestaltung der Pflasterbriefchen sowie die Farbe der Pflaster seien die Produkte „klar voneinander unterschiedbar“.
Das OLG untersagte jetzt Neuraxpharm und einem weiteren Generikaanbieter die Vermarktung in der derzeitigen Gestaltung, da diese sich in Aussehen und Form nicht deutlich genug vom Originalpräparat unterschieden und daher die Markenrechte von Novartis verletzten.
Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor; bei Novartis freut man sich: Die Entscheidung schaffe die gewünschte Klarheit, da sich „Ärzte und Patienten sowie pflegende Angehörige aufgrund der Ähnlichkeit in der Gestaltung verwirrt fühlen könnten“.
Der Streit ist aber noch nicht zu Ende, sondern geht jetzt ins Hauptsacheverfahren. In Köln und Hamburg sind weitere Verfahren gegen Generikahersteller anhängig. Novartis streitet unter anderem mit Heumann, Ratiopharm und Betapharm.
Das Deutsche Patent- und Markenamt und das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt prüfen parallel einen Antrag auf Löschung der Markenrechte, die derzeit die Gestaltung der Exelon-Pflaster schützen.
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