DocMorris: 100.000 Euro wegen Vorsatz APOTHEKE ADHOC, 13.03.2013 12:55 Uhr
DocMorris hat es mit seiner Rezeptprämie darauf ankommen lassen – und
muss nun womöglich 100.000 Euro Ordnungsgeld zahlen. Das Landgericht
Köln setzte diese Summe vor wenigen Tagen fest, weil die Versandapotheke
eine einstweilige Verfügung aus dem vergangenen Jahr vorsätzlich
ignoriert hat. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, DocMorris
kann beim Oberlandesgericht Beschwerde einlegen.
Ende November hatte das LG DocMorris per einstweiliger Verfügung verboten, „ein als Vergütung für einen Arzneimittel-Check ausgelobten Bonus“ von bis zu 15 Euro bei der Bestellung rezeptpflichtiger Medikamente zu gewähren. Die Apothekerkammer Nordhrein (AKNR) war gegen das Modell vorgegangen.
DocMorris wirbt nach wie vor auf der Homepage mit der Rezeptprämie. Laut LG ignoriert die Versandapotheke damit vorsätzlich die Unterlassungsverfügung: Dieser sei eindeutig zu entnehmen, welche Werbung verboten sei.
Den Betrag von 100.000 Euro finden die Richter notwendig und ausreichend, um die Zuwiderhandlung angemessen zu ahnden: Berücksichtigt wurden sowohl die Tatsache, dass die Versandapotheke „offenbar meint, das gerichtliche Verbot schlicht ignorieren zu dürfen“, als auch die „erheblichen Umsätze“.
Ziel sei es, Druck auf die Versandapotheke auszuüben, um diese dazu zu bewegen, „alles Erforderliche zu unternehmen, damit das gerichtliche Unterlassungsgebot eingehalten wird“. Sollte das Verbot auch in Zukunft nicht beachtet werden, will das LG ein „erheblich höheres Ordnungsgeld“ verhängen.
Mit der AMG-Novelle hat der Gesetzgeber ausländische Versandapotheken an die deutschen Preisvorschriften gebunden; auch der Gemeinsame Senat der obersten Gerichte des Bundes hatte entschieden, dass die Arzneimittelpreisverordnung auch für ausländische Versandapotheken, die nach Deutschland liefern, gilt.
DocMorris hatte daraufhin die Prämie umgestellt: Statt eines Bonus' von mehr als 1 Euro pro Rezeptziele gibt es eine Geldprämie von bis zu 15 Euro, wenn die Kunden einen Fragebogen ausfüllen.